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Entlastungsbetrag - Beträge aus 2022 verfallen Ende Juni

  • Jedem Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat zu
  • Nicht genutzte Beträge aus 2022 können noch bis zum 30.06.2023 abgerechnet werden
  • Danach verfallen nicht genutzte Beträge aus dem Jahr 2022

Nutzen Sie noch bis zum 30.06.2023 die nicht verbrauchten Beträge des Entlastungsbetrages aus dem Jahr 2022.

Der monatliche Betrag von 125€ sammelt sich im Laufe des Jahres an, wenn dieser nicht genutzt wird. Dieser verfällt nicht etwa am Ende des Jahres, sondern wird ins Folge-Jahr übernommen.

Der angesammelte Betrag aus dem Jahr 2022 kann noch bis zum Ende des folgenden Halbjahres, bis zum 30.06.2023, weiterhin genutzt und abgerechnet werden.

! Denken Sie also daran, sich zeitnah bei Ihrer Pflegekasse über den möglichen Restbetrag aus dem Jahr 2022 zu informieren und nutzen Sie diesen noch kurzfristig zu Ihrer Entlastung.

 

Möglich wäre zum Beispiel eine zusätzliche Unterstützung im Haushalt für den Juni oder auch ein Kino-Besuch, während der Pflegebedürftige sicher zu Hause betreut ist.

Möchten Sie mehr über den Entlastungsbetrag und seine Einsatzmöglichkeiten erfahren? Hier finden Sie alle weiteren Informationen.

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