
Wer gesetzlich krankenversichert ist und sich wegen einer Krankheit, nach einer OP oder anderen Behandlung im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst versorgen kann, hat Anspruch auf Hilfe im Haushalt auf Rezept. Voraussetzung dafür ist, dass keiner zu Hause ist, der bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgen kann. Versicherte können selbst entscheiden, ob Sie sich von einer professionellen Kraft helfen lassen oder Verwandte bzw. Freunde um Hilfe bitten.
Zahlreiche Beschwerden von Betroffenen zeigen, dass es nicht immer leicht ist, im Krankheitsfall zeitnah eine Haushaltshilfe zu erhalten.
Die Verbraucherzentrale NRW interessiert, in welcher Form die Krankenkasse Anträge auf Haushaltshilfe im Krankheitsfall gewähren.
Waren Sie schon einmal schwer erkrankt und brauchten Sie eine Haushaltshilfe? Dann nehmen Sie an der Umfrage teil und schildern Sie Ihre persönlichen Erfahrungen mit Ihrem Antrag.