
Wer sollte eine Auffrischungsimpfung bekommen?
Laut der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollten grundsätzlich alle Personen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt, erhalten.
Die STIKO empfiehlt die Auffrischungsimpfung auch für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer. Die Booster-Impfung wird für das Zeitfenster von 3 bis 6 Monaten nach der zweiten Impfung, also nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung, empfohlen.
!Wichtig: Die STIKO hat am 15. Februar 2022 eine zweite Booster-Impfung für Menschen ab 70 Jahren, für Bewohner:innen in Einrichtungen der Pflege, sowie in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen. Die zweite Booster-Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der ersten Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach 6 Monaten. Kindern mit Immunschwäche ab 5 Jahren werden die erste und zweite Auffrischungsimpfung empfohlen.
Wann sollte eine Auffrischungsimpfung vorgenommen werden?
Alle Personen ab 12 Jahren | etwa 3 Monaten nach der Grundimmunisierung |
Schwangere, ab dem zweiten Trimester | etwa 3 Monaten nach der Grundimmunisierung, mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer |
Personen, die mit Johnson&Johnson geimpft wurden |
1. Optimierung der Grundimmunisierung nach 4 Wochen 2. Booster-Impfung nach Optimierung der Grundimmunisierung nach 3 Monaten |
Genesene, die mind. eine Impfung erhalten haben | etwa 3 Monaten nach der Grundimmunisierung |
Wo erhält man die Auffrischungsimpfung?
Grundsätzlich dürfen alle impfberechtigten Leistungserbringer auch die Booster-Impfung vornehmen. Zu diesen Leistungserbringern zählen:
- mobile Impfteams
- weitere Impfstellen der Länder
- niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
- Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
- Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Krankenhäuser
- Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
Hier finden Sie Impfangebote in NRW:
- Die Landesregierung NRW [externer Link]
- Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe [externer Link]
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein [externer Link]
Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit unter "Zusammen gegen Corona" [externer Link].