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Frage des Monats - Juni

Habe ich Nachteile als eingetragene Pflegeperson?

  • Als eingetragene Pflegeperson haben Sie keine formalen Pflichten
  • Nur eingetragene Pflegepersonen profitieren von Leistungen der Pflegekasse
  • Verhinderungspflege kann nur genutzt werden, wenn es eine eingetragene Pflegeperson gibt
  • Es gibt spezielle Angebote zur Unterstützung und Entlastung von eingetragenen Pflegepersonen
Portrait eines Mannes

Ich soll in dem  Antrag auf einen Pflegegrad eine Pflegeperson angeben. Meine Frau kümmert sich zwar um mich, aber was hat sie davon sich eintragen zu lassen? Wir haben Angst, dass sie dadurch irgendwelche Pflichten erfüllen muss oder Nachteile hat?"

Norbert K. aus Bottrop

Icon Frage

Darum geht es

In die Überlegung, ob man sich offiziell als Pflegeperson bei der Pflegekasse eintragen lassen soll, mischen sich viele Ängste. Angehörige sind mit der Pflege selbst oft schon stark belastet. Auf eine Eintragung als Pflegeperson wird auf Grund großer Sorge über zusätzliche Verpflichtungen oder mögliche Nachteile oft verzichtet.

Konkrete Bedenken sind: Müssen Nachweise über bestimmte Leistungen erbracht werden? Muss das Pflegegeld der Pflegeperson übertragen werden? Entstehen mir finanzielle Nachteile in steuerrechtlicher Form oder bei der Anrechnung auf andere Leistungen wie Einkommen, Rente oder Leistungen des Jobcenters?


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Gesetzliche Grundlage

Pflegepersonen im Sinne der Pflegeversicherung § 19 SGB XI sind ausschließlich Angehörige, Freunde oder Bekannte, die den Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Die Pflege gilt als nicht erwerbsmäßig, wenn die Pflegeperson für ihre Tätigkeit als Vergütung maximal das Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrades erhält.

! Wichtig: Mit dem Pflegegeld soll die häusliche Pflege sichergestellt werden. Das kann die Pflege durch Zu- und Angehörige sein. Aber auch durch erwerbsmäßig pflegende Personen oder ausländische Betreuungskräfte. Ein pflegebedürftiger Mensch ist nicht verpflichtet, das Pflegegeld an die Pflegeperson weiterzugeben. In der Regel aber gibt er es an die sorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.

 

Ist eine Pflegeperson eingetragen, können Leistungen zur sozialen Absicherung unter gegebenen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden (§ 44 SGB XI).

Steuerrechtlich gibt es als Pflegeperson einen Anspruch auf einen sogenannten „Pflegepauschbetrag“ – geregelt im § 33b Abs. 6 des Einkommenssteuergesetzes (EStG).


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Das sagt der Pflegewegweiser

Bei der Nennung einer Pflegeperson handelt es sich um einen rein formalen Akt - Sie gehen damit keine Pflichten ein. Sie müssen weder pflegerische noch organisatorische Nachweise für die Pflegekasse erbringen. Auch zählt die Auszahlung des Pflegegeldes an Sie als Pflegeperson nicht als Einkommen.

Vielmehr gilt: Leistungen zur sozialen Absicherung der Pflegeperson können nur gewährleistet werden, wenn die Pflegeperson den jeweiligen Stellen bekannt ist. Daher ist die Eintragung bei der Pflegekasse besonders wichtig! Folgende Versicherungsleistungen stehen Ihnen als Pflegeperson zu, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt:

  • Rentenversicherung: die Pflegekasse zahlt Beiträge für Sie, wenn der Pflegebedürftige von Ihnen an mindestens zwei Tagen pro Woche für mindestens 10 Stunden in der eigenen Häuslichkeit gepflegt wird.
  • Unfallversicherung: Sie sind bei der Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen unfallversichert.
  • Arbeitslosenversicherung: Voraussetzung ist, Sie pflegen für mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens zwei Tagen. Zuvor waren Sie in einer Anstellung und haben Beiträge eingezahlt.

Krankenversichert sind Sie weiterhin entweder über eine sozialversicherungs- pflichtige Tätigkeit, eine Familienversicherung oder freiwillig.

Steuerrechtliche Entlastung erfahren Sie über den Pflegepauschbetrag.

+Tipp: Nehmen Sie unbedingt eine Pflegeberatung  in Anspruch: Diese steht Ihnen kostenfrei zu und schaut mit Ihnen gemeinsam, welche weiteren Angebote für Sie als Pflegende:r bereitstehen und für Sie relevant sind. Neben den Sozialversicherungen gibt es weitere Angebote speziell für Pflegende bzw. Pflegende Angehörige.


Icon Experte

Expertenmeinung

Frau Prof. Dr. Notburga Ott, Vorstandsmitglied der Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. „Wir pflegen! NRW“

Zusammenfassend kann gesagt werden: Sie haben als eingetragene Pflegeperson absolut keine Nachteile zu erwarten, Sie sind nicht haftbar und haben keine formalen Pflichten zu erfüllen. Ganz im Gegenteil: es hat für Sie und alle Beteiligten nur Vorteile - Nutzen Sie diese!

Als Pflegeperson haben Sie Anspruch auf sozialrechtliche Leistungen, die Sie absichern: Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sind dabei die drei großen Eckpfeiler.

! Wichtig  Sie sind als Ehrenamtler:in unfallversichert, wenn Sie ihr Ehrenamt unregelmäßig ausführen. Unterstützen Sie ehrenamtlich regelmäßig einen pflegebedürftigen Menschen, sind Sie nur als eingetragene Pflegeperson unfallversichert.

 

Weitere praktische Vorteile für Sie als Pflegeperson:

  • Der Eintrag stellt einen geeigneten Nachweis für den Arbeitgeber dar, wenn Sie die Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Familien- und/oder Pflegezeit in Anspruch nehmen wollen.
  • Erhalten Sie von Ihrem Pflegebedürftigen das Pflegegeld, ist dies eine Zuwendung , die weder steuerpflichtig noch als anrechnungsfähiges Einkommen zu verstehen ist. Ihre Bezüge von z.B. Sozialhilfe bleiben unberührt.  
  • Die Verhinderungspflege kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine eingetragene Pflegeperson vorhanden ist und somit auch „verhindert“ sein kann.

+Tipp: Es können auch mehrere Personen als Pflegeperson eingetragen werden. Sobald regelmäßig mehrere Personen in die Pflege eingebunden sind, nennen Sie diese in einer plausiblen Zahl der Pflegekasse! Je höher der Pflegegrad, desto mehr Personen braucht es, die Pflege zuhause sicherzustellen.

 

Wie bei so vielen Dingen im Leben geht es darum: „man muss es nur wissen“. Ist der Pflegebedürftige und Sie bestmöglich unterstützt und in den eigenen Kompetenzen gestärkt, entlastet das alle Beteiligten: körperlich und seelisch. Deshalb empfiehlt es sich unbedingt, Beratungs- und Hilfsangebote zu nutzen. Es gibt für Pflegende kostenfreie Pflegekurse und auch andere Kurse mit speziellem Augenmerk (z.B. Kinästethik). Diese sind oft hilfreich, wenn auch privat zu finanzieren. Nutzen Sie die Beratung zu Hilfsmittel: welche gibt es, welche brauche ich, wie nutze ich sie?

Auch die Pflegeselbsthilfe kann Sie unterstützen: sich zu sortieren, Erfahrungen auszutauschen und hilfreiche Tipps von anderen Betroffenen zu erhalten. Wie bei allen anderen Angeboten gilt: Probieren Sie es aus. Gerade in der heutigen Zeit mit knappen Kapazitäten bei Pflegediensten und offiziellen Unterstützungsangeboten, ist es umso wichtiger, auf informelle und ehrenamtliche Pflege zurückgreifen zu können. Der Aufbau eines Netzwerkes schafft Abwechslung und Entlastung für alle Beteiligten.


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