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Frauen beim Abwasch
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Mindestlohn stieg zum Januar 2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 €
  • Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs
  • Veränderung des Übergangsbereichs (sog. Midijobs)
  • Mindestlohn-Hotline beantwortet Fragen zum Thema

Mindestlohn stieg zum Januar 2025

Am 1. Januar 2025 wurde der Mindestlohn erneut um 41 Cent angehoben. Das hat auch Auswirkungen auf die Verdienstgrenze für Minijobs und den Übergangsbereich der sogenannten Midijobs.

Die unabhängige Mindestlohnkommission berät sich alle zwei Jahre und schlägt dann der Bundesregierung die neuen Mindestlohnwerte vor. So sieht es das Mindestlohngesetz vor.

Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde zum 1. Januar 2025 angehoben auf 556 Euro pro Monat. 2024 lag die Grenze bei 538 Euro monatlich.

Im Midijob gilt beim Verdienst ein sogenannter Übergangsbereich. Wer durchschnittlich im Monat in diesem sogenannten Übergangsbereich verdient und auch nicht nur kurzfristig bis zu 3 Monate arbeitet, wird sozialversicherungspflichtig.
Der Übergangsbereich liegt seit 1. Januar 2025 bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro. Für 2024 galt noch der Übergangsbereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro.

Beschäftigte können sich mit ihren Fragen an die Mindestlohn-Hotline beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wenden. Das kostenlose Bürgertelefon nimmt Beschwerden und Meldungen von Verstößen entgegen und beantwortet alle Fragen rund um den Mindestlohn. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030 - 60 28 00 28 erreichbar.

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