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Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beträge aus 2023 können angespart werden
  • Gelder können bis 30.6.2024 genutzt werden
  • Ein Musterformular zur Abrechnung steht bereit

 

Was ist der Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige Personen (ab Pflegegrad 1), die in häuslicher Umgebung versorgt werden, können sich monatlich für 125 Euro Unterstützung holen. Damit sollen pflegende Angehörige von einigen ihrer Aufgaben entlastet werden.

Für welche Leistung kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Betrag kann für professionelle Dienst wie Tages- und Nachtpflege verwendet werden. Es ist aber auch möglich, ihn für niedrigschwellige Angebote wie Hilfe im Haushalt, Begleitung beim Einkaufen oder beim Spazierengehen zu nutzen. Anbietende für solche Unterstützung im Alltag sind hier (externer Link) zu finden finden. Die Unterstützung kann auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht werden.

Muss der Entlastungsbetrag beantragt werden?

Nein. Es ist nicht nötig, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Allerdings handelt es sich beim Entlastungsbetrag um eine sogenannte "zweckgebundene Leistung". Dies bedeutet, er kann für die genannten Leistungen eingesetzt werden, man muss aber in Vorkasse gehen. Danach können Rechnungen und eine Aufforderung auf Erstattung der Kosten bei der Pflegekasse eingereicht werden. Musterformulare und weitere Informationen gibt es hier (externer Link).

Beispiel Teil 1
Eine Nachbarin geht für eine pflegebedürftige Frau einkaufen, putzt für sie das Treppenhaus und hilft auch sonst viel. Dafür erhält sie von der pflegebedürftigen Frau monatlich 125 Euro und unterschreibt dafür eine Quittung. Die Quittung kann bei der Pflegekasse mit der Aufforderung zur Erstattung eingereicht werden.

Und wenn Geld "übrig bleibt"?

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro steht monatlich zur Verfügung. Er kann auch "aufgespart" werden.

Beispiel Teil 2
Der Entlastungsbetrag für die Hilfe der Nachbarin wurde im Jahr 2023 erst ab April in Anspruch genommen. Für die Monate Januar bis März stand er aber zur Verfügung. Dieser "Restbetrag" kann im ersten Halbjahr des Jahres 2024 noch genutzt werden - zusätzlich zu den monatlichen 125 Euro für das laufende Jahr.

WICHTIG:

Um nicht genutzte Geldbeträge für Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr noch nutzen zu können, müssen die Leistungen im laufenden Jahr bis zum 30. Juni erbracht werden.

Die Abrechnung bei der Pflegekasse kann auch später erfolgen. Entlastungsleistungen können bei der Pflegekasse bis zu vier Jahre nach Leistungserbringung geltend gemacht werden.

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