Bild Mann schiebt Rentner im Rollstuhl
AdobeStock_184295530 Halfpoint

Nachbarschaftshilfe: Freiwillige Unterstützung im Alltag

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nachbarschaftshilfe meint eine Unterstützung durch Ehrenamtliche
  • Für die Nachbarschaftshilfe kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden
  • Sie dürfen den Entlastungsbetrag dafür nutzen

Was ist die Nachbarschaftshilfe?

Nachbarschaftshilfe ist eine freiwillige Unterstützung im Alltag. Sie kann von Personen in der Nachbarschaft, von Freunden oder zum Beispiel den Mitgliedern von Vereinen oder Kirchengemeinden geleistet werden. Im Unterschied zu professionellen Angeboten wird sie nicht erwerbsmäßig oder im eigenen Haushalt erbracht.

Nachbarschaftshilfe umfasst:

  • Strukturierung des Alltags (soziale Kontakte pflegen, Termine planen z.B. in der Arztpraxis oder beim Friseur)
  • Versorgung und Begleitung (Arztbesuche, Ausflüge, gemeinsames Einkaufen)
  • Stärkung von Menschen mit Hilfe-und Unterstützungsbedarf (Leichte Bewegung bzw. Gymnastik, Spaziergänge, Kochen, Musizieren)

 

Wer darf Nachbarschaftshilfe erbringen?

Grundsätzlich kann nahezu jede Person die oben genannten Unterstützungsleistungen erbringen.

Soll jedoch der Entlastungsbetrag genutzt werden, um der helfenden Person Auslagen zu erstatten oder eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, gelten einige Voraussetzungen:

  • Die Betreuung muss grundsätzlich ehrenamtlich erfolgen, wobei eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt werden darf.
  • Die pflegebedürftige Person darf mit dem oder der Nachbarschaftshelfer:in nicht eng verwandt oder verschwägert sein: Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister können keine Nachbarschaftshelfer:innen sein.
  • Die oder der Nachbarschaftshelfer:in darf nicht zeitgleich Pflegeperson der pflegebedürftigen Person sein, bei der die Nachbarschaftshilfe geleistet wird.

 

Müssen Nachbarschaftshelfer:innen eine Qualifikation vorweisen?

Wer in Nordrhein-Westfalen Nachbarschaftshilfe leisten möchte, muss nachweisen,

  • an einem Nachbarschaftshelferkurs oder einem Pflegekurs teilgenommen zu haben

oder

  • das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz zu kennen.

Die entsprechende Qualifizierung muss bei der jeweiligen Pflegekasse der pflegebedürftigen Person nachgewiesen werden. Dazu kann ein Musterformular [externer Link] verwendet werden, das bei der Pflegekasse eingereicht wird. Dies kann zeitgleich mit dem Erstattungsantrag erfolgen.

 

+Tipp: Auf der Seite zur Nachbarschaftshilfe NRW der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz finden Sie Schulungsveranstaltungen und Informationen rund um die Nachbarschaftshilfe.

 

Wie kann ich eine Nachbarschaftshilfe bezahlen?

Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu, der dafür genutzt werden kann, Nachbarschaftshelfer:innen zu bezahlen. Um die Unterstützung abrechnen zu können, muss der Nachbarschaftshelfer bei der Pflegekasse gemeldet sein. Diese prüft, ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei der Nachbarschaftshilfe handelt es sich um eine sogenannte Erstattungsleistung: Das bedeutet, dass Pflegebedürftige die Nachbarschaftshilfe zunächst aus eigener Tasche bezahlen und die Belege anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen müssen.

Ein Formular zur Abrechnung der Nachbarschaftshilfe können Sie als PDF-Dokument hier [externer Link] herunterladen.

Daneben gibt es die Möglichkeit, die Nachbarschaftshilfe über die Pflegesachleistungen zu bezahlen. Bis zu 40 Prozent der nicht genutzten Pflegesachleistungen dürfen für eine Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Das sind vor allem anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI. In bestimmten Fällen genehmigen die Pflegekassen die Umwidmung aber auch für eine Nachbarschaftshilfe. Fragen Sie am besten direkt bei der Pflegekasse nach.
 

 

FAQ zur Nachbarschaftshilfe in NRW

Weitere Details in unseren FAQ's zur Nachbarschaftshilfe.

Drucken