Bild Gruppe von Menschen mit Behinderung
Foto: AdobeStock 72896592 Olesia Bilkei

Die Leistungen bei einer Behinderung (leichte Sprache)

  • Die Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung kümmert sich um Menschen mit Behinderung.
  • Für die Feststellung von einer Behinderung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

 

Beim Thema Pflege geht es nicht nur um ältere Menschen.
Auch Menschen mit einer Behinderung können pflege-bedürftig sein.

 

Was ist eine Behinderung?

Behinderung bedeutet:
Die Gesundheit von einem Menschen ist anders als normal für das Alter.
Man spricht auch von Beeinträchtigung.

Eine Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen

Die Beeinträchtigung kann verschiedene Formen haben:

  • körperlich
  • seelisch
  • geistig

Durch die Beeinträchtigung haben die Menschen einen Nachteil.
Zum Beispiel können sie nicht gleichberechtigt am Leben teilnehmen.
Außerdem muss die Beeinträchtigung dauerhaft sein.
Dauerhaft bedeutet hier:
Die Beeinträchtigung dauert wahrscheinlich mehr als 6 Monate.
Was sind die Ursachen von einer Behinderung?

  • eine Krankheit
  • ein Unfall
  • ein Problem von Geburt an

 

 

Wer stellt die Behinderung fest?

Für die Feststellung von einer Behinderung ist das Versorgungs-Amt in Ihrer Stadt verantwortlich.
Stellen Sie dafür einen schriftlichen Antrag.
Ein Gutachter prüft, ob eine Behinderung vorliegt.
Das Versorgungs-Amt bestimmt dann den Grad der Behinderung.
Die Abkürzung ist GdB.
Das bedeutet:
Wie stark ist die Behinderung.
Außerdem gibt es noch zusätzliche Merk-Zeichen.
Zum Beispiel Bl für blind.
Der Grad der Behinderung ist von 0 bis 100.
Erst ab 20 ist die Person behindert.
Ab 50 ist die Person schwerbehindert.

Schwerbehindertenauweis

Dann bekommt die behinderte Person einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Dort steht der Grad der Behinderung.
Und vielleicht ein Merk-Zeichen.

 

 

Wer berät mich bei Fragen zu einer Behinderung?

Sie können sich an diese beiden Stellen wenden:

  1. Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung
  2. Pflege-Beratungs-Stellen

Die Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung kümmert sich speziell um Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung ist EUTB.
Bei der Beratung geht es um Fragen rund um Teilhabe.
Teilhabe bedeutet:
Menschen mit Behinderungen können mitreden und mitbestimmen.
Menschen mit Behinderungen können selbst ihre Dinge bei Ämtern und Behörden erledigen. Teilhabe ist sehr wichtig.
Und um Rehabilitation.
Rehabilitation bedeutet:
Eine Person mit einer Krankheit lässt sich behandeln.
Damit die Krankheit oder Behinderung besser wird.
Viele Mitarbeiter der EUTB haben selbst eine Behinderung.
Sie kennen sich gut aus.
Die Mitarbeiter

  • helfen Ihnen beim Antrag auf Feststellung einer Behinderung
  • erklären Ihnen die verschiedenen Leistungs-Ansprüche
  • beantworten Ihre Fragen zur Teilhabe
  • beantworten Ihre Fragen zu einer Assistenz
  • beantworten Ihre Fragen zu Hilfs-Mitteln

Weitere Informationen zur EUTB finden Sie unter folgendem Link:
Internet-Seite der EUTB

Telefon

Suchen Sie eine Beratungs-Stelle?
Dann rufen Sie uns an unter:
0800 404 00 44

Sie erreichen uns:
Am Montag von 9 bis 12 Uhr.
Am Dienstag von 9 bis 12 Uhr.
Am Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.
Am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr.
Am Freitag von 9 bis 12 Uhr.

Oder suchen Sie in unserer Daten-Bank nach einer Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe.
Klicken Sie auf den folgenden Link:
Beratungs-Stellen

 

 

Welche Leistungen bekommen Menschen mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf ein selbst-bestimmtes Leben.
Sie haben deshalb das Recht auf bestimmte Leistungen.
Leistungen

  • so dass die Behinderung weg geht
  • so dass die Behinderung nicht schlimmer wird
  • welche die Folgen von der Behinderung weniger schlimm machen

Diese Leistungen heißen Eingliederungs-Hilfen.
Das Ziel:
Menschen mit Behinderung sollen ein selbst-bestimmtes Leben führen.
Sie sollen an der Gesellschaft teilhaben.
Teilhabe bedeutet:
Dabei sein und mitmachen können.
Zu den Eingliederungs-Hilfen zählen Leistungen:

  • zur medizinischen Reha
  • zur Teilhabe am Arbeits-Leben
  • zur Teilhabe an Bildung
  • zur sozialen Teilhabe
  • und andere ergänzende Leistungen
Zwei Personen sitzen vor einem Computer

Neben diesen Leistungen haben Menschen mit Behinderung auch Rechts-Ansprüche im Bereich Arbeit.
Zum Beispiel das Recht

  • auf einen behinderten-gerechten Arbeits-Platz
  • auf eine Assistenz bei der Arbeit
  • auf Teil-Zeit-Arbeit

Wichtig:
Sie brauchen für die Eingliederungs-Hilfen keinen bestimmten Grad der Behinderung.
Wenn Sie pflegebedürftig sind:
Dann zahlt die Pflege-Kasse für weitere Leistungen.
Zusätzlich zu den Eingliederungs-Hilfen.

 

Geldscheine

Wer bezahlt die Leistungen?

Die verschiedenen Rehabilitations-Träger zahlen die Leistungen.
Rehabilitations-Träger bedeutet:
Behörde, die über die Rehabilitations-Leistungen entscheidet.

Dazu zählen:

  • Die Bundes-Agentur für Arbeit. Sie kümmert sich um Menschen auf der Suche nach Arbeit. Oder wenn Unterstützung notwendig ist: Damit die Person weiterarbeiten kann.
  • Die Renten-Versicherung. Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen: Wenn sie wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können. Oder gar nicht mehr arbeiten können.
  • Die gesetzliche Kranken-Kasse. Es gibt viele Kranken-Kassen. Die AOK oder die Barmer.
  • Das Sozial-Amt. Das Sozial-Amt hilft Menschen. Menschen die wenig Geld haben. Und Menschen, die nicht arbeiten können.

Jeder zahlt für einen anderen Bereich Ihrer Rehabilitation.
Und für Ihre Teilhabe.
Wer zahlt für was?
Das hängt davon ab, wann und wie Ihre Behinderung entstanden ist.

Antrag

Wo stelle ich meinen Antrag?

Sie müssen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellen.
Sie bekommen die Leistungen nicht automatisch.
Aber:
Es spielt keine Rolle, wo Sie den Antrag stellen.
Sie können den Antrag bei jedem Rehabilitations-Träger stellen.
Der ist dann Ihr Ansprech-Partner.
Er muss den Antrag bearbeiten.
Und alle Leistungen in einem Teilhabe-Plan aufschreiben.
So können Sie sicher sein:
Der Rehabilitations-Träger bearbeitet schnell Ihren Antrag.

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