
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer selbst vorgenommenen Bewertung auf Grundlage der BITV-Selbstbewertung. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG.
Wichtiger Hinweis
Die erneute Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen kann frühestens Mitte 2025 durchgeführt werden. Die Verzögerung entsteht aufgrund eines technisch notwendigen Upgrades des Content-Management-Systems Drupal auf Version 11.x.x, das zunächst von unserem technischen Dienstleister erfolgen muss. Sobald dieses durchgeführt wurde, wird der Barrierefreiheitstest durchgeführt und die Ergebnisse auf dieser Unterseite veröffentlicht.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt zum Pflegewegweiser aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG) an die Verbraucherzentrale NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.