Bild Frau mit Oma auf dem Sofa
Foto: AdobeStock_49779432 Peter Maszlen

Das Selbstständigenmodell: Betreuungskräfte bieten Arbeit an

Das Wichtigste in Kürze:

  • Selbstständige Betreuungskräfte arbeiten als eigenständige Unternehmer:innen
  • Für sie gelten weder der gesetzliche Mindestlohn noch Höchstarbeitszeiten
  • Achtung: Häufig handelt es sich um eine Scheinselbstständigkeit

Was kennzeichnet das Selbstständigenmodell?

Beim Selbstständigenmodell erbringt die Haushalts- und Betreuungskraft ihre Tätigkeit als eigenständige Unternehmerin. Sie ist damit nicht den Weisungen eines Arbeitgebers unterworfen. Ort, Zeit und Ausführung der Arbeit bestimmt sie selbst. Die pflegebedürftige Person oder ein Familienangehöriger schließt einen Dienstleistungsvertrag mit ihr ab, in dem Arbeitszeiten, Aufgaben und die Bezahlung geregelt sind.
Wichtig: Selbstständig tätige Haushalts- und Betreuungskräfte aus dem Ausland zu beschäftigen ist riskant. Wesentliches Kennzeichen einer Selbstständigkeit ist, dass es mehrere Kund:innen gibt. Versorgt eine Betreuungskraft aber nur eine pflegebedürftige Person, spricht viel für eine Scheinselbstständigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann.

 

Dürfen selbstständige Betreuungskräfte aus der EU in Deutschland arbeiten?

Bild einer A1 Bescheinigung
Foto: Verbraucherzentrale NRW

Ja, für Selbstständige gilt in der Europäischen Union die uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit. Das gilt auch für Haushalts- und Betreuungskräfte. Sie können ihr Gewerbe entweder in ihrem Heimatland oder in Deutschland anmelden. Bei einer Gewerbeanmeldung im Ausland brauchen sie für die Tätigkeit in Deutschland zwingend eine A1-Bescheinigung. Diese gilt als Nachweis, dass im Heimatland Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Vorsicht: Liegt eine solche A1-Bescheinigung nicht vor, drohen Ihnen als Auftraggeber:in Nachzahlungen und hohe Bußgelder.

Wie finde ich eine selbstständige Haushalts- und Betreuungskraft?

Ein klassischer Weg sind Annoncen in Zeitungen oder auf Internetportalen. Häufig erfolgt die Vermittlung über private Kontakte. Inzwischen bieten auch vermehrt Agenturen die Vermittlung von selbstständigen Betreuungskräften an. In diesem Fall schließen Sie zwei Verträge ab:

  • einen Dienstleistungsvertrag über die Vermittlungsleistungen mit der Agentur
  • einen Dienstleistungsvertrag mit der selbstständigen Haushalts- und Betreuungskraft.

Seien Sie vorsichtig, wenn im Vermittlungsvertrag Rechte und Pflichten der Betreuungskraft geregelt sind. Das spricht nicht dafür, dass sie tatsächlich selbstständig tätig ist.
Wollen Sie eine selbstständige Haushalts- und Betreuungskraft beschäftigen, sollten Sie sich die A1-Bescheinigung aus dem Heimatland oder den Gewerbeschein aus Deutschland zeigen lassen. Falls Sie unsicher sind, ob es sich tatsächlich um eine Selbstständigkeit handelt, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein kostenloses Statusfeststellungsverfahren beantragen. Das Antragsformular steht hier [externer Link].

 

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Selbstständige Betreuungskräfte legen ihr Honorar selbst fest. In der Übersicht stehen typische Kosten:

  Selbstständige Betreuungskraft
Lohn und Honorar*  1.500 Euro bis 3.000 Euro (Mindestlohn gilt nicht)
Unterkunft und Verpflegung Nicht geregelt
Steuern und Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) Werden von der selbstständigen Person selbst gezahlt
Summe Personalkosten 1.500 Euro bis 3.000 Euro
Unfallversicherung   
Reisekosten  80 Euro bis 180 Euro (vom Haushalt zu tragen)
Internet und Telefon 20 Euro bis 35 Euro je nach Anbieter und Tarif pro Monat
Gebühr Vermittlungsagentur 0 bis 1.400 Euro jährlich
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