Checkliste
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Kriterien zur Aufnahme in die Datenbank

  • Anmeldeinformationen zur Aufnahme in unsere Datenbank für Beratungsstellen und Kontaktbüros zur Pflegeselbsthilfe
  • Links zu den Online-Anmeldungen

Informationen für Anbietende

Beratungsstellen und die Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe können sich in die Datenbank eintragen lassen. Hierzu müssen Sie den Aufnahmebogen ausfüllen. Das Team prüft die Daten und wird mit Ihnen vor der Freigabe Kontakt aufnehmen. Für Beratungsstellen gelten die mit den Fördergebenden verabredeten Kriterien zur Aufnahme in die Datenbank.

Der Pflegewegweiser NRW wird von der Verbraucherzentrale NRW e.V. getragen. Fördergebende des Projektes sind das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, die Landesverbände der Pflegekassen in NRW sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV).

 

Was ist als Beratungsstelle beim Ausfüllen der Anmeldung zu beachten?

Mit den Landesverbänden der Pflegekassen sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW wurde ein Regularium verabredet, unter welchen Bedingungen (Pflege-)Beratungsstellen in die Datenbank des Pflegewegweisers NRW aufgenommen werden können.

Zur Einordnung, welche Beratungsstellen in die Datenbank eingepflegt werden dürfen, finden sich hier die Beratungsarten und Kriterien. Andere Beratungsarten können nicht berücksichtigt werden.

Erfasst werden folgende Beratungsstellen:

  1. Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI
  2. Pflegeberatungsstellen in öffentlicher Trägerschaft
  3. Pflegeberatungsstellen in Trägerschaft der Wohlfahtsverbände (gemeinnützige Vereine)
  4. Pflegeberatung durch Pflegedienstleister/-innen muss über § 37 Abs. 3 und § 45 a SGB XI hinausgehen.

Dabei müssen die Beratungsstellen (z.B. Angehörigenberatung, Demenzberatung, Palliativ- und Hospizberatung, Seniorenberatung oder Wohnberatung) zusätzliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen gemeinnützig sein,
  • separates Beratungspersonal (persönliche Ansprechpartner(-in) und
  • separate Räumlichkeiten vorhalten.

Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns eine E-Mail.

Weitere Hinweise zu den Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch unter 'Kontakt' in der Menüzeile.

Sie erfüllen alle genannten Bedingungen? Dann geht es hier zum Online-Anmeldeformular: Online-Anmeldung

 
 

 

Was muss ich über die Aufnahme von Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe (KoPS) beim Pflegewegweiser NRW wissen?

Der Pflegewegweiser NRW informiert pflegende Angehörige und Pflegebedürftige rund um das Thema Pflege und über Beratungs- und Hilfsangebote in deren Nähe. Der Pflegewegweiser NRW stellt in der landesweiten Datenbank eine Übersicht über die Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe in NRW zur Verfügung.

Sind Sie als Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe in die Förderung aufgenommen worden? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten in die Datenbank über den Anmeldelink (s.u.) einzupflegen, damit Ratsuchende das Kontaktbüro finden. Nach erfolgter Prüfung der Daten durch das Team des Pflegewegweisers NRW nehmen wir gerne Kontakt mit Ihnen auf.

Hintergrund:

Die Landesregierung NRW und die Landesverbände der Pflegekassen fördern das landesweite Netzwerk über jeweils ein Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe je Kreis und kreisfreier Stadt.

Die Fach- und Koordinierungsstelle der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz in Trägerschaft des Kuratoriums Deutsche Altershilfe unterstützt und begleitet die Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe und ist zentraler Ansprech- und Netzwerkpartner auf Landesebene für die gemeinsamen Tätigkeiten und Themen. Weitere Informationen unter: https://pflegeselbsthilfe.de/kontakt [externer Link].

Hier geht es zum Online-Anmeldeformular: Online-Anmeldung

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