Pflegeberatung der Stadt Solingen

Kontaktdaten

Walter-Scheel-Platz 1
42651
Solingen
Fax:
0212 2905289
Ansprechpartner/in:
Mehrere Ansprechpartner/-innen
Terminvereinbarung notwendig:
Ja

Öffnungszeiten

Montag: 8:00-12:00
Dienstag: 8:00-12:00
Mittwoch: 8:00-12:00
Donnerstag: 8:00-12:00
Freitag: 8:00-12:00
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Haltestelle ÖPNV:

Haltestelle:
Rathausplatz
Entfernung:
50
Meter
Parkplätze vorhanden:
Ja

Angebot

  • Hausbesuche möglich:
    Ja
  • Die Beratung ist kostenlos.
  • Fremdsprachenangebot
    • Fremdsprachendolmetscher vorhanden

Barrierefreiheit der Einrichtung

Behindertenparkplätze vorhanden:
Ja
Einrichtung ist mit Rollstuhl zu erreichen:
Ja
Einrichtung ist mit Rollstuhl nutzbar:
Ja
Unterstützung für Blinde/Gehörlose vorhanden:
Ja
Behindertengerechtes WC vorhanden:
Ja
Beratung in Gebärdensprache:
Ja

Beratung

Die Beratungsstelle Pflegeberatung der Stadt Solingen unterstützt in allen Fragen rund um das Thema Pflege und Versorgung im Alter. Diese umfassen u.a.:

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Organisation der Pflege: häusliche, ambulante und stationäre Versorgung
  • Finanzierung der Pflege
  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
  • Hospiz- und Palliativdienste, -vereine und -netzwerke beraten Ratsuchende zur palliativen und hospizlichen Versorgung von schwerkranken Menschen. Außerdem bieten sie Entlastungsangebote und Besuchsdienste sowie Trauerbegleitung.
  • Die Wohnberatungsstelle berät in allen Fragen rund um das Wohnen im Alter, bei Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Demenz, auch präventiv. Die Beratung findet im eigenen Wohnumfeld/der eigenen Wohnung statt.

Die Beratungsstelle berät darüber hinaus zu

  • Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
  • Soziale Absicherung der Pflegeperson.
  • Reha für pflegende Angehörige.
  • Gewalt in der Pflege.
  • Finanzielle Unterstützung der Sozialhilfeträger (Hilfe zur Pflege & Eingliederungshilfe).
  • Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht.
  • Gerontopsychiatrische Erkrankungen (Demenz)
  • MD Begutachtung.
  • Alternativen Wohnformen und Wohnraumanpassung.
  • Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleich.

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