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Junger Mann sitzt mit Schüler auf dem Boden im Flur einer Schule
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Frage des Monats - Februar '26

Wie bekommt mein Kind eine Schulbegleitung?

  • Achten Sie schon früh darauf, wie Ihr Kind im Alltag zurechtkommt.
  • Planen Sie die Schulassistenz rechtzeitig ein. Beginnen Sie etwa sechs Monate vor Schulbeginn mit den Vorbereitungen für den Antrag.
  • Beratung und Unterstützung gibt es bei den Teilhabe-Beratungen (EUTB) in Ihrer Nähe.

Bei unserem Sohn wurde vor Kurzem ADHS diagnostiziert. Tom ist 6 Jahre alt und kommt im Sommer in die Schule. In der Kita lässt er sich sehr leicht ablenken von Umgebungsgeräuschen und schafft es kaum, sich konzentriert mit einer Sache zu beschäftigen. Wir haben Angst, dass er in der Schule nicht mitkommt und mit auffälligem Verhalten aneckt. Wer kann uns helfen, eine Schulbegleitung zu organisieren und was müssen wir wissen?“

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Portrait einer jungen Mutter mit ihrem Sohn im Arm
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Icon Frage

Darum geht's

Immer mehr Kinder mit diagnostizierten Einschränkungen und besonderen Bedürfnissen besuchen Regelschulen. Das sind zum Beispiel Kinder oder Jugendliche mit AD(H)S, Autismus, Angststörungen oder körperlichen Beeinträchtigungen wie Epilepsie. Damit sie am Unterricht teilnehmen können, gibt es eine individuelle Schulbegleitung. Sie wird auch I-Kraft, Integrationskraft oder Schulassistenz genannt. Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung, wenn die Schule ihren Hilfebedarf nicht alleine abdecken kann.

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Icon Experte

Nachgefragt bei...

Patricia Augustin von der EUTB® Ennepe-Ruhr-Kreis. 

Sie erklärt, wie Eltern frühzeitig und gut beraten einen Antrag auf Schulassistenz stellen können.

  • Welche Aufgaben genau hat eine Schulbegleitung?

Das hängt ganz vom individuellen Bedarf des Kindes oder des Jugendlichen ab. Eine Schulbegleitung ist da, um Kinder im Schulalltag zu unterstützen – also beim Unterricht, beim Kontakte knüpfen, bei Konflikten oder einfach dabei, sich zurechtzufinden und zu organisieren. Sie hilft bei alltäglichen Dingen wie beim Toilettenbesuch, Anziehen oder Essen.
Alles, was medizinisch ist – wie Medikamente geben oder Insulin spritzen – dürfen nur geschulte medizinische Fachkräfte übernehmen.
 

  • Wo stellt man den Antrag auf Schulbegleitung?

Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen ist das Sozialamt zuständig. Bei psychischen oder seelischen Störungen (z. B. ADHS, Autismus) wird der Antrag beim zuständigen (Kreis-)Jugendamt gestellt.

  • Welche Schritte braucht es bis zur Bewilligung?

Das ist der erste und wichtigste Schritt!

  • Unterstützungsbedarf notieren:
    Schreiben Sie so genau wie möglich auf, welchen Unterstützungsbedarf Ihr Kind hat und welche Aufgaben sich daraus für eine Schulassistenz ergeben. Die Mutter aus unserem Beispiel oben könnte schreiben, dass ihr Sohn andere Kinder anschreit oder Dinge wegwirft, wenn er frustriert ist und er Begleitung braucht, um sich wieder zu beruhigen und am Unterricht teilnehmen zu können. Listen Sie alles Wichtige auf.
     
  • Ärztliche und therapeutische Expertise einholen:
    Sammeln Sie bereits vorliegende Berichte zusammen, die den Bedarf Ihres Kindes sachlich und fachlich begründen. Das können Diagnosen, Atteste und Gutachten von (Kinder-)Ärzten und Therapeuten sein, von Frühförderstellen, von der Kita, von SPZn (Sozialpädiatrischen Zentren) oder eventuell vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD). Fehlen Unterlagen, fordern Sie diese bei den entsprechenden Stellen an.
    Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin beim Facharzt (z.B. bei einem Kinder-/Jugendpsychiater) für eine konkrete Beurteilung des Unterstützungsbedarfes in der Schule.
     
  • Stellungnahme der Schule/der Lehrkräfte anfordern:
    Führen Sie Gespräche mit den Lehrkräften, der Schulleitung und den Sonderpädagogen an der Schule. Diese listen die besonderen Anforderungen ihrer Schule auf, z.B. wie oft muss das Kind mit Turnbeutel aus dem 1. Stock für den Sportunterricht in die Turnhalle.
    Die Schule schreibt eine Empfehlung für eine Schulassistenz.
     
  • Erstellung eines Tätigkeitsberichtes:
    Wir als EUTB® Ennepe-Ruhr-Kreis empfehlen, schon vor Antragstellung Kontakt zu einem Anbieter von Schulassistenz (der sogenannte „Leistungserbringer“) aufzunehmen. Das kann zum Beispiel die Lebenshilfe oder ein auf Schulassistenz spezialisierter Anbieter sein. Auf Basis der gesammelten Unterlagen erstellt dieser eine Tätigkeitsbeschreibung für den individuellen Fall. 

Den Antrag reichen die Eltern selbst oder der/die Bevollmächtigte ihrer Kinder ein - wenn alle Unterlagen vorhanden sind.

  • Den zuständigen Kostenträger prüfen:
    Sozialamt/Eingliederungshilfe bei körperlichen oder geistigen Behinderungen.
    (Kreis-)Jugendamt bei psychischen oder seelischen Störungen.
  • Antragsformular oder formlosen Antrag besorgen (oft online oder direkt beim Amt)
  • Unterlagen zusammenstellen: Diagnosen, ärztliche Berichte, Schulempfehlung, Tätigkeitsbericht für die Schulassistenz
  • Antrag schriftlich oder persönlich beim zuständigen Amt einreichen
  • Bestätigung / Eingangsbescheid abwarten und ggf. Rückfragen zeitnah beantworten
     

Bei positivem Bescheid können Sie dann einen Anbieter von Schulassistenz mit Ihrem speziellen Fall beauftragen.
Anbieter sind regionale Wohlfahrtsverbände wie Caritas, AWO oder DRK. Auch die Lebenshilfe sowie familienunterstützende Dienste (FUD) und spezialisierte private Träger bieten Schulbegleitung an.

Eltern haben das Recht, sich den Anbieter für die Schulassistenz selbst auszusuchen (Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX ).

Bei den Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen (EUTB®) oder beim Jugend- bzw. Sozialamt erhalten Sie Listen mit Anbietern für Schulassistenz sowie gegebenenfalls sogar Informationen darüber, wo aktuell freie Plätze verfügbar sind. 

Wichtig ist, dass Eltern sich Referenzen, Erfahrung und Qualifikation der Assistenzkräfte genau anschauen, bevor sie eine Entscheidung treffen.

  • Wer berät Eltern zur und bei der Antragstellung?

Die EUTB®s (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) in NRW klären auf zum Anspruch auf Schulassistenz und beraten umfassend zu den Schritten einer Antragstellung. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie beim Pflegewegweiser NRW .
Auf Schulassistenz spezialisierte Dienste oder die Lebenshilfe helfen betroffenen Familien konkret bei der Antragstellung und begleiten durch den ganzen Prozess.

  • Was ist für Eltern noch wichtig zu wissen?

Seien Sie schon in der Kita aufmerksam: Sprechen Sie mit den Mitarbeitenden darüber, was gut läuft und wo Ihr Kind Schwierigkeiten hat. Hören Sie hin, wenn die Kita, Frühförderstellen oder Therapeuten bestimmte Dinge thematisieren. Das ist ein guter Zeitpunkt, um ein Erstgespräch in einer EUTB zu vereinbaren und sich frühzeitig beraten zu lassen. Wenn Sie erst mit Schulbeginn den Antrag stellen, kann es schnell zu Problemen kommen: Das Kind findet nur schwer Anschluss in der Klassengemeinschaft oder muss vielleicht eine Klasse wiederholen.

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Rechtliche Grundlage

§ 112 SGB IX definiert Schulassistenz als Leistung der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung bei körperlicher oder geistiger Behinderung.

§ 35a SGB VIII regelt die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bei seelischer Behinderung.

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