Mein Mann hat schon mehrere Schlaganfälle hinter sich. Weil mein Mann tagsüber viel alleine zu Hause ist, braucht er einen Hausnotruf. Einen Pflegegrad hat er aber nicht, weil er sonst gut alleine zurechtkommt. Kann mein Mann dennoch einen Hausnotruf bekommen? Und zahlt das die Krankenkasse?"
Darum geht es
Mit zunehmendem Alter oder aufgrund von Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit steigt das Risiko zu stürzen und die Unfallgefahr zu Hause. Ein Hausnotruf schafft in akuten Notlagen Sicherheit. Mit einem Hausnotruf-System können Sie sich über einen Notfallknopf, der stets am Körper getragen wird, bemerkbar machen und Hilfe rufen.
Auch für Menschen mit erhöhtem Sturzrisiko, Schwindel, einer Gehbehinderung, chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes oder Asthma, sich sorgende Angehörige oder alleinlebende Senior:innen ist ein Hausnotruf sinnvoll.
Grundsätzlich kann jeder einen Hausnotruf nutzen, muss ihn jedoch privat bezahlen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten, aber auch das ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Diese Regelungen gibt es
Ein Hausnotruf-System ist kein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (§33 SGB V), sondern zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln (§40 SGB XI) der Pflegeversicherung. Unter den folgenden Voraussetzungen bezuschussen die gesetzlichen Pflegekassen den Hausnotruf (gemäß Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (§78 Abs. 2 SGB XI):
- es liegt ein Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) vor
- der/die Pflegebedürftige lebt über weite Teile des Tages oder ganz allein
- aufgrund des Krankheits-/Pflegezustandes der Person ist jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen, in der sie nur über ein Hausnotrufsystem (und nicht über das Telefon/Handy) einen Notruf absetzen kann
- Pflegebedürftige leben mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft zusammen, die wegen eigener körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht in der Lage ist, in einer Notfallsituation selbstständig einen Hilferuf abzusetzen.
Das sagt der Pflegewegweiser
Liegt kein Pflegegrad vor, ist ein Hausnotruf als Privatleistung selbst zu zahlen.
Die Kosten für den Hausnotruf variieren je nach Anbieter und belaufen sich auf 29,00 bis 49,50 Euro für die monatliche Grundgebühr. Hinzu kommt eine einmalige Anschlussgebühr, die bis zu 60 Euro kosten kann. Für individuelle Zusatzleistungen entstehen weitere Kosten. Eine kostenlose, unverbindliche Beratung ist wichtig und empfehlenswert.
Für Menschen ohne Pflegegrad entfällt die Anbieterbindung durch die Pflegekassen. Sie können den Anbieter eines Hausnotrufs frei wählen. Außerdem entfallen mögliche Wartezeiten durch das Antragsprozedere mit der Pflegekasse.
Beachten Sie folgende Aspekte für Ihre Entscheidung:
- Alle Kosten sollten transparent aufgezeigt werden: Monatliche Grundgebühr, einmalige Anschluss- und regelmäßige Wartungskosten, Kosten für Zusatzleistungen, separate Einsatzkosten (wenn Hilfe von der Notrufzentrale kommt), Kosten für Fehlalarme etc.
- Es sollte möglichst keine vertragliche Mindestlaufzeit geben und eine Kündigung ohne lange Fristen (im Todesfall sofort) kostenfrei möglich sein.
- Die Hausnotrufzentrale muss rund um die Uhr (24 Stunden) erreichbar sein.
- Auch bei Stromausfall muss eine Verbindung zur Notrufzentrale bestehen. Der Notrufknopf muss wasserdicht sein, um gerade beim Duschen oder Baden griffbereit zu sein. Bei einem Gerätedefekt sollte ein schneller Austausch möglich sein.
Die Expertenmeinung
Gabriele Lind-Becker vom Pflegebüro Düsseldorf
In unseren Pflegeberatungen ist häufig Unsicherheit oder Angst der Betroffenen im häuslichen Umfeld ein Thema. Wir empfehlen dann, sich mit der Installation eines Hausnotrufsystems auseinander zu setzen. Es gibt verschiedene Anbieter von Hausnotruf-Systemen, große Wohlfahrtsverbände und kleinere Anbieter, mit unterschiedlichem Leistungsspektrum.
+Tipp: Für die Stadt Düsseldorf haben wir im Pflegeatlas verschiedene Hausnotruf-Anbieter mit Details hinterlegt: http://duesseldorf.pflege-atlas.de/search
Für die Angaben sind die Anbieter selbst verantwortlich.
Auch bei Demenz kann ein Hausnotruf sinnvoll sein. Hierfür gibt es spezielle technische Notrufsysteme, die mit GPS-Sensor und Falldetektoren funktionieren und das Betätigen eines Notfall-Knopfes nicht erforderlich machen.
Welche Leistungen zum eigenen Bedarf passen, sollte in einem kostenfreien Beratungsgespräch mit den Anbietern geklärt werden. Auch die Pflegeberatungs-
stellen oder Gesundheitsämter informieren kostenfrei zum Hausnotruf als Hilfsmittel. Dort können Sie auch die Finanzierungsfrage besprechen.
Stellen Sie bei sich einen pflegerischer Unterstützungsbedarf fest, weil Sie z. B. Angst vor dem Fallen haben, kann es sinnvoll sein einen Pflegegrad bei der Pflegekasse zu beantragen.
Pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 1 können ggf. die Kosten einer Grundversorgung für ein Hausnotrufgerät von der Pflegekasse bezahlt bzw. bezuschusst bekommen und formlos einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Leistungsempfänger:innen von Grundsicherung oder ALG II, die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, stellen diesen Antrag entsprechend beim ortsansässigen Amt für Soziales.