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Pflegeberatung der Pflegekasse: Die weitere Versorgung planen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pflegeberatung steht allen Menschen zu, die Bedarf an Pflege haben
  • Sobald ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse eingeht, muss sie einen Beratungstermin anbieten
  • Angehörige können sich beraten lassen, wenn die pflegebedürftige Person zustimmt

Wer kann sich beraten lassen?

Alle Menschen mit einem erkennbaren Hilfe- oder Pflegebedarf haben ein Recht auf eine kostenlose, unabhängige Pflegeberatung. Es ist sinnvoll, diese Beratung frühzeitig zu nutzen. Die Mitarbeitenden erklären, welche Leistungen die Pflegeversicherung bereitstellt, und können bei der Organisation einer Pflege helfen.
Geht ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse ein, muss sie innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten und eine Kontaktperson oder eine Beratungsstelle nennen. Falls sie keine eigenen Berater:innen hat, muss sie einen Gutschein für eine Beratung in einer anderen Beratungsstelle ausstellen.
Auch wer schon länger Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, kann sich beraten lassen. Das ist vor allem dann hilfreich, wenn sich die Pflegesituation verändert und weitere Unterstützung notwendig wird.
Angehörige haben einen eigenständigen Anspruch auf Beratung. Allerdings muss die pflegebedürftige Person zustimmen.

 

Wie finde ich eine Beratungsstelle?

Es gibt eine Vielzahl an Anlaufstellen: Pflegekassen, Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände und die Kommunen beraten zu Pflegethemen. Privatversicherte können sich an die compass private pflegeberatung wenden. In Nordrhein-Westfalen bieten mehr als 400 Beratungsstellen Hilfe an. Über unsere Datenbank können Sie nach geeigneten Einrichtungen in Ihrer Nähe suchen.

+Tipp: Auf Wunsch können Sie sich telefonisch oder bei sich zu Hause beraten lassen. Fragen Sie bei der Terminvergabe nach diesen Möglichkeiten.

 

Warum sollte ich mich beraten lassen?

Die Pflegeversicherung stellt eine Vielzahl an Leistungen bereit, die an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sind und sich zum Teil miteinander kombinieren lassen. Auch die Krankenversicherung, die Unfallversicherung und das Sozialamt zahlen in bestimmten Situationen für eine Pflege. Für Laien ist es schwierig, einen Überblick zu bekommen. In der Pflegeberatung erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen, was Sie bei der Antragstellung beachten müssen und wie sich die Pflege organisieren lässt. Dabei geht es um weit mehr als allgemeine Informationen. Sie haben das Recht auf eine individuelle Beratung, die genau auf Ihre Situation eingeht.
 Die Pflegeberatung umfasst unter anderem folgende Themen:

  • Organisation der Pflege (ambulant, stationär)
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen (zum Beispiel durch eine Kur)
  • Geeignete Wohnformen im Alter
  • Barrierefreie Umbauten
  • Pflegehilfsmittel
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht. Betreuungsverfügung
+Tipp: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie die Formulare zur Beantragung von Pflegeleistungen ausfüllen. Die Berater:innen können wertvolle Tipps zur Organisation der Pflege gebe und mit Ihnen gemeinsam die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit vorbereiten.

 

Wie läuft eine Pflegeberatung ab?

Die Berater:innen versuchen zunächst, sich ein genaues Bild der Pflegesituation zu machen. Sie fragen nach dem Unterstützungsbedarf, der aktuellen Versorgung und möglichen Problemen. Im zweiten Schritt versuchen sie, Lösungen zu finden. Wie lässt sich der Alltag besser bewältigen? Welche Aufgaben können verteilt werden? Die Berater:innen machen Vorschläge zur Organisation der Pflege und informieren zu Unterstützungsangeboten wie

  • (Pflege-)Hilfsmitteln (zum Beispiel Lifter und Pflegebetten)
  • Pflegekursen, Kursen zur Gesundheitsförderung
  • Entlastungsangeboten, etwa eine Tagespflege oder die Verhinderungspflege
  • Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Nachbarschaftshilfe.

Alle Informationen fließen in einen sogenannten Versorgungsplan. Er dient dazu, die weitere Pflege und Versorgung zu dokumentieren. Berücksichtigt werden unter anderem

  • der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person
  • Ihre Wohn- und Lebensumstände
  • die Situation pflegender Angehöriger
  • der Hilfe- und Unterstützungsbedarf
  • Empfehlungen für Unterstützungsangebote
  • eventuell Präventions- und Rehabilitationsempfehlungen.

Verändert sich die Pflegesituation im Laufe der Zeit, wird der Versorgungsplan angepasst.

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Pflegeberatung in NRW

Die Pflegeberatung in NRW: ein Portrait

Was ist die Beratungspflicht für Pflegegeldempfänger?

Pflegebedürftige, die zu Hause leben und ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen sich regelmäßig beraten lassen. Die Pflichtberatung soll die Qualität der häuslichen Versorgung sicherstellen. In der Regel übernehmen ambulante Pflegedienste diese Aufgabe. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung einmal im Halbjahr vorgeschrieben, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate.
Die Hausbesuche sind eine gute Möglichkeit, Fragen zu stellen und über die Pflegesituation zu sprechen. Die Pflegeprofis können zum Beispiel Tipps zu Hilfsmitteln und anderen Entlastungsmöglichkeiten geben.

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