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Ein Antragsformular

Wird es 2026 Änderungen in der Pflege geben?

  • Es wird Änderungen in der Pflege geben, wann ist noch unklar.
  • Kürzere Abrechnungsfrist & weniger Pflicht-Beratungen geplant.
  • Längerer Pflegegeldbezug während Klinik- oder Reha-Aufenthalt.
  • Frühzeitige Prävention soll Gesundheit & Selbstständigkeit fördern.

Gibt es Änderungen in der Pflege 2026?

Durch das geplante "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)“ sollen 2026 Änderungen in Kraft treten, die auch für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige von Bedeutung sind. Das Gesetz sollte ursprünglich am 01.01.2026 in Kraft treten, allerdings ist mit Verzögerungen zu rechnen. 

 

Diese wichtigen geplanten Änderungen stehen zur Zeit im Gesetz:

Verkürzte Abrechnungszeit für Verhinderungspflege

  • Ab 2026 sollen Leistungen der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden können. Dies soll eine zeitnahe Abwicklung der Anträge gewährleisten und Missbrauch entgegenwirken.
  • Beispiel: Sie nutzen im Jahr 2027 Verhinderungspflege. Dann können Sie diese bis 31.12.2028 abrechnen.
  • Grundsätzlich sollten Sie die Abrechnung so zeitnah wie möglich einreichen.
     

Weniger Pflicht-Beratungsbesuche

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sollen den verpflichtenden Beratungsbesuch künftig nur noch zweimal im Jahr nachweisen müssen. Damit gelten für sie die gleichen Regeln wie bisher schon für Pflegegrad 2 und 3.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 kann die Beratung auf Wunsch aber auch weiterhin 1x im Quartal stattfinden.
     

Pflegegeld bei Krankenhaus-Aufenthalt

  • Bei jedem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Reha-/Vorsorgeeinrichtung soll das Pflegegeld bis zu acht Wochen weitergezahlt werden. Bisher wurde Pflegegeld nur für vier Wochen gezahlt.
  • Auch die Leistungen zur Sozialen Sicherung der Pflegeperson (Rentenbeiträge) werden in diesen Fällen für die Dauer von bis zu acht Wochen weiter gezahlt. Es soll hierdurch honoriert werden, dass die Pflegeperson in dieser Zeit grundsätzlich zur Pflege bereit ist.


Soziale Absicherung während der Pflegezeit

  • Wenn Sie nahe Angehörige pflegen und sich nach § 3 Pflegezeitgesetz vollständig von der Arbeit freistellen lassen, können eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entstehen. In solchen Fällen können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss zu diesen Beiträgen beantragen. Das gilt schon heute.
  • In dem neuen Gesetz gibt es eine wichtige Klarstellung:
    Der Zuschuss läuft bis zum Ende der Pflegezeit weiter, auch wenn die pflegebedürftige Person während der Pflegezeit verstirbt. Die Pflegezeit endet in diesem Fall erst vier Wochen nach dem Todesfall, außer Sie und Ihr Arbeitgeber einigen sich auf ein früheres Ende.


Bescheinigung in akuter Pflegesituation

  • Wenn Sie sich dringend um eine pflegebedürftige Person kümmern müssen, können Sie Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung, die bestätigt, dass eine akute Pflegesituation besteht und der oder die Angehörige voraussichtlich mindestens Pflegegrad 1 hat.
  • Bisher durfte diese Bescheinigung nur eine Ärztin oder ein Arzt ausstellen.
  • Laut dem BEEP sollen künftig auch Pflegefachpersonen diese Bescheinigung ausstellen können. Das erleichtert Ihnen den Zugang zu Pflegeunterstützungsgeld und der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.


Aktive Prävention in der häuslichen Pflege

  • Qualifizierte Pflegeberater:innen und Pflegefachpersonen können künftig konkrete Präventionsangeboten der Krankenkassen empfehlen. Dazu gehören zum Beispiel Bewegung, Ernährung, Sturzprophylaxe oder Stressabbau.
  • Die Empfehlungen sollen möglichst früh erfolgen, sie können
    • nach der Begutachtung
    • während der Pflegeberatung
    • im Rahmen von Pflegesachleistungen oder
    • bei den regelmäßigen Beratungsbesuchen bei Pflegegeld-Bezug ausgesprochen werden.
  • Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Ziel ist, dass Pflegebedürftige gesund und selbstständig bleiben, bevor zusätzliche Pflegeleistungen nötig werden.


Leichtere Nutzung von Pflege-Apps

  • Schon seit Januar 2023 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf die Nutzung solcher Apps. In der Praxis aber sind keine Produkte verfügbar, weil die Anerkennung von DiPa's so kompliziert ist. Das Verfahren wird 2026 vereinfacht, sodass es einfacher wird solche Produkte anzumelden.
  • Neu ist außerdem, dass nicht nur Apps für Pflegebedürftige, sondern auch Apps zur Unterstützung pflegender Angehöriger und ehrenamtlicher Pflegepersonen beantragt werden können.
  • Das Budget für DiPA wird ebenfalls angepasst. Bisher durften Pflegekassen pro Monat insgesamt nur 53 Euro zahlen – für die App und die notwendige Unterstützung durch einen Pflegedienst. Künftig gibt es bis zu 40 Euro im Monat für die App selbst und zusätzlich bis zu 30 Euro für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Was ist beim neuen Pflege-Gesetz passiert?

Der Bundestag hat am 06.11.2025 das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)“ beschlossen. Damit sollte die Pflege entlastet und einfacher organisiert werden.

Am 21.11.2025 hat sich der Bundesrat mit dem Gesetz beschäftigt. Dort kam es jedoch zu einer Überraschung: Der Bundesrat hat das Gesetz gestoppt.

Warum wurde das Gesetz im Bundesrat gestoppt?

Dem Pflege-Gesetz waren zusätzliche Regeln angehängt. Diese Regeln haben nichts mit Pflege zu tun. Sie sollten die Finanzierung von Krankenhäusern verändern. Genau diese Änderungen wollte der Bundesrat nicht mittragen.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Bundesrat hat deshalb den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser Ausschuss soll nun schnell einen Kompromiss finden. Es geht dabei nur um die strittigen Regeln zur Krankenhaus-Finanzierung.

Erst wenn es einen Kompromiss gibt, geht es so weiter:

  1. Der Bundestag muss das geänderte Gesetz erneut beschließen.
  2. Danach muss der Bundesrat wieder zustimmen.

Der Bundesrat tagt am 19.12.2025 zum letzten Mal in diesem Jahr. Mit der Umsetzung des BEEP zum 01.01.2026 wird es also zeitlich sehr knapp.

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