Mindestlohn stieg zum Januar 2026
Am 1. Januar 2026 wurde der Mindestlohn um 1,08 Euro angehoben. Dies muss bei der Anstellung und Bezahlung einer ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft berücksichtigt werden und hat auch Auswirkungen auf die Verdienstgrenze für Minijobs und den Übergangsbereich der sogenannten Midijobs.
Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde zum 1. Januar 2026 angehoben auf 603 Euro pro Monat. 2025 lag die Grenze bei 556 Euro monatlich.
Im Midijob gilt beim Verdienst ein sogenannter Übergangsbereich. Wer durchschnittlich im Monat in diesem sogenannten Übergangsbereich verdient und auch nicht nur kurzfristig bis zu 3 Monate arbeitet, wird sozialversicherungspflichtig.
Der Übergangsbereich liegt seit 1. Januar 2026 bei 603,01 Euro bis 2.000 Euro. Für 2025 galt noch der Übergangsbereich von 556,01 Euro bis 2.000 Euro.
Beschäftigte können sich mit ihren Fragen an die Mindestlohn-Hotline beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wenden. Das kostenlose Bürgertelefon nimmt Beschwerden und Meldungen von Verstößen entgegen und beantwortet alle Fragen rund um den Mindestlohn. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030 - 60 28 00 28 erreichbar.