Bild Mann sitzt auf Krankenhausbett
Foto: AdobeStock_241520187 Robert Kneschke

Frage des Monats - Januar

Wie bekomme ich einen Pflegegrad im Krankenhaus?

  • Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf ein Entlass-Management.
  • Der Sozialdienst des Krankenhauses oder der Reha-Einrichtung beantragt einen vorläufigen Pflegegrad.
  • Der Sozialdienst und die Familiale Pflege unterstützen Angehörige bei der Organisation der häuslichen Pflege.
Portrait einer Frau

Meine Mutter ist nach einem Sturz mit einem gebrochenen Oberschenkelhals ins Krankenhaus gekommen. Sie wurde operiert und eine Reha ist geplant. Gibt es denn jetzt die Möglichkeit, schnellstmöglich einen Pflegegrad im Krankenhaus zu bekommen? Oder müssen wir die Entlassung und die Reha abwarten? Wie gehen wir am besten vor?"

Bettina M., 55 Jahre

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Darum geht's

Erst krank, dann pflegebedürftig: Krankenhäuser müssen eine lückenlose Anschlussversorgung ihrer Patienten veranlassen. Oft ist für die weitere Pflege im eigenen Zuhause ein Pflegegrad notwendig. Wie man diesen bereits im Krankenhaus bekommen kann und wer für die Beantragung zuständig ist, ist meist nicht bekannt. Wenn dann noch ein anschließender Aufenthalt in einer Reha-Klinik geplant ist, wird es für Angehörige unübersichtlich und kompliziert.


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Diese Regelung gibt es

Ist für die weitere Versorgung und Betreuung nach dem Krankenhausaufenthalt oder dem Reha-Aufenthalt ein Pflegegrad notwendig, ist nach SGB XI, §18, Absatz 3 eine Begutachtung in der Einrichtung durchzuführen.  

Im Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), §5 ist die verpflichtende Zusammenarbeit der Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen mit Pflegeeinrichtungen, dem Medizinischen Dienst und dem Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. geregelt. Ziel ist es, den Übergang von der Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsbehandlung in die eigene Wohnung oder in eine Pflegeeinrichtung sicherzustellen.

Im Rahmenvertrag Entlassmanagement-Reha vom 1. Februar 2019 wird die Anschlussversorgung nach einem stationären Reha-Aufenthalt geregelt.


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Das sagt der Pflegewegweiser

Für die Versorgung eines Pflegebedürftigen nach einem Krankenhausaufenthalt ist der Sozialdienst der Klinik zuständig. Der Sozialdienst kann bereits im Krankenhaus einen vorläufigen Pflegegrad beantragen. Wichtig ist, dass noch kein Pflegegrad vorliegt. Der Sozialdienst schickt den Antrag direkt an die jeweilige Pflegekasse. Der vorläufige Pflegegrad wird dann meist in einem Eilverfahren nach Aktenlage festgelegt und erst nach Entlassung durch eine persönliche Begutachtung im eigenen Zuhause überprüft. Manchmal wird in einem Krankenhaus auch persönlich begutachtet, trotzdem wird dann Zuhause noch einmal begutachtet.

Die Begutachtung muss innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse im Krankenhaus durchgeführt werden.  

Wird der Angehörige im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt in eine Reha-Einrichtung aufgenommen, kann der Antrag für einen Pflegegrad auch erst dort vom zuständigen Sozialdienst in die Wege geleitet werden. Hier gilt: „Reha vor Pflege“. Sofern sich die Reha-Maßnahme günstig auf die Pflegebedürftigkeit auswirken kann, ist eine Antragsstellung auch erst nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sinnvoll.

! Wichtig: Der Anspruch auf das Entlassmanagement in einer Reha-Einrichtung gilt nur für stationär versorgte gesetzlich Versicherte (Kostenträger für die Reha ist die Krankenkasse).


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Experten-Meinung

Stefan Frechen, Pflegetrainer und Fachpflegeperson im EVK Düsseldorf

Wir im Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf handhaben es so, dass wir einen vorläufigen Pflegegrad beantragen, sobald ein erkennbarer Pflegebedarf von uns festgestellt wird – unabhängig davon, ob eine Reha-Maßnahme geplant ist oder nicht. Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen ist der Antragszeitpunkt ausschlaggebend für die Leistungsansprüche. Zum anderen ermöglichen wir so den Angehörigen schon während eines möglichen Reha-Aufenthalts, sich um die weitere Versorgung des oder der Pflegebedürftigen zu kümmern.

Allerdings kommt es bei einigen Pflegekassen vor, dass solche Eilanträge bei einer anstehenden Reha-Maßnahme abgelehnt werden. Die Argumentation der Kassen ist dann die, dass sich der Zustand während einer Reha wieder verbessern kann und dann kein Pflegegrad mehr notwendig ist. Daher sind theoretisch die Reha-Einrichtungen zuständig, sich zu kümmern.

Zurzeit ist es aber so, dass auf Grund von fehlenden Kapazitäten in den Reha-Einrichtungen die Patient:innen erst mal wieder nach Hause gehen müssen, bevor überhaupt eine Reha angetreten werden kann. Daher ist es im Moment durchaus sinnvoll den Eilantrag bereits im Krankenhaus zu stellen, auch wenn eine Reha in Zukunft geplant ist. Wird der Antrag abgelehnt, sollte ein Widerspruch eingereicht werden.

+Tipp: Gerade in der aktuellen Zeit, ist der Kontakt zur Familialen Pflege anzuraten, da die Verweildauer im Krankenhaus weiter sinkt und die Aufnahmekapazitäten von Reha- oder Kurzzeitpflege-Einrichtungen ebenfalls stark eingeschränkt sind. Fragen Sie daher direkt im Krankenhaus nach einer Familialen Pflege. Pflegetrainer:innen haben nach Entlassung die Möglichkeit einer 6 Wochen häuslichen Begleitung.


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