Pfleger sitzt mit Seniorinnen auf einem Sofa
Foto: adobestock_96496945-kzenon

Frage des Monats - März

Wie organisiere ich Kurzzeitpflege für meinen Urlaub?

  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Kurzzeitpflege, nicht aber auf einen Kurzzeitpflegeplatz.
  • Die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen ist größer als das Angebot.
    Bemühen Sie sich so früh wie möglich um einen Platz.
  • Klären Sie im Vorfeld, für wie viele Tage Kurzzeitpflege Ihr Budget tatsächlich reicht.
  • Bleiben Sie flexibel in Ihrer Urlaubsplanung.
Portait einer etwa 60-Jährigen Frau

Seit drei Jahren pflege ich meine Mutter mit Pflegegrad 3 zuhause. Mit meinem Lebensgefährten wollte ich im Sommer nach Langem ein paar Tage verreisen: Einfach mal eine Pause vom Alltag. Weil meine Mutter aber ständig jemanden um sich braucht, der ihr hilft und sie unterstützt, hatten wir die Idee sie solange in eine Kurzzeitpflege zu geben. Wie schaffe ich es jetzt, meinen Urlaub und eine Kurzzeitpflege gleichzeitig zu organisieren?"

Sabine K., 64 Jahre

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Darum geht's

In der Praxis stehen Angehörige und Pflegebedürftige regelmäßig vor dem Problem, dass keine freien Plätze für eine Kurzzeitpflege (KZP) zur Verfügung stehen und/oder die Einrichtungen lange im Voraus ausgebucht sind. Der Grund dafür: die Nachfrage und der Bedarf sind deutlich höher als das Angebot. Umso dringlicher stellt sich die Frage, wie man für einen bestimmten Zeitpunkt einen Platz in einer Kurzzeitpflege sicherstellt und seine Planung angehen soll. Denn meist steht und fällt die gesamte Urlaubsorganisation mit der Sicherstellung der Betreuung des pflegebedürftigen Angehörigen.


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Gesetzliche Grundlage

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 nach § 42 SGB XI zusteht. Diese kann für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr genutzt werden. Das Budget von 1.774 € steht jedem Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 in gleicher Höhe zu.

Wenn die pflegebedürftige Person zuhause während des Ausfalls der Pflegeperson nicht angemessen versorgt werden kann, besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege. Vorsicht: Es handelt sich hierbei allerdings nicht um den Anspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz!


Logo Pflegewegweiser Doppelherz

Das sagt der Pflegewegweiser

Grundsätzlich ist es ratsam, sich so früh wie möglich um einen Kurzzeit-pflegeplatz zu kümmern und sich auch auf Wartelisten setzen zu lassen.

Es empfiehlt sich, erst den Kurzzeitpflegeplatz sicherzustellen und dann die Urlaubsplanung in Angriff zu nehmen. Bleiben Sie, wenn möglich, flexibel in Ihrer Urlaubsplanung: gerade in der klassischen Urlaubszeit sind die Plätze begehrt. Überlegen Sie, welche Zeiten für Sie außerdem in Betracht kämen:    So erhöhen sich die Chancen auf einen Platz und einen planbaren Urlaub.

Info:

Nach § 42 SGB XI: Ist der Pflegling ein Kind oder hat besondere Bedürfnisse, ist es außerdem möglich die Kurzzeitpflege in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen oder anderen, passenden Einrichtungen in Anspruch zu nehmen.


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Expertenmeinung

Frau Stichelbach, Pflegedienstleitung des Malteserstifts St. Stephanus in Meerbusch

Beginnen Sie Ihre Suche nach einer Kurzzeitpflege, sobald Ihre Urlaubsplanung ansteht: in der Regel ist eine Reservierung eines Platzes innerhalb eines Jahres realistisch – für Sie und die Einrichtung. Bleiben Sie flexibel und im Gespräch: manchmal ist es schon hilfreich, seinen Urlaub um ein paar Tage zu verschieben. Haben Sie einen Kurzzeitpflegeplatz gefunden, reservieren Sie diesen: einmal reserviert ist dieser fix. Reservierungen sind übrigens nicht gebührenpflichtig!

Sollten Sie in Ihren ersten Versuchen nicht erfolgreich gewesen sein, setzen Sie sich auf Wartelisten. Es kommt im Verlauf immer wieder zu Veränderungen der Belegungen, auch kurzfristig. Die Wartelisten werden in einem solchen Fall „von oben nach unten“ durchgegangen. In sehr dringenden Fällen wird die jeweilige Notlage der Suchenden berücksichtigt - ansonsten gilt: je früher auf die Warteliste gesetzt, desto besser für Sie.

Sollten Sie in einem Jahr keinen Platz bekommen haben, ist es leider so, dass Leistungen der KZP nicht in das nächste Jahr übertragen werden können.

Wichtig: Das Budget der Kurzzeitpflege ist nicht auf eine Versorgung von acht Wochen ausgelegt und wird allein für die pflegerischen Kosten verwendet. Je nach Kosten der Häuser variiert am Ende die maximale Dauer des Aufenthaltes. Daher: sprechen Sie unbedingt vorher mit den Einrichtungen, wie lange Sie tatsächlich eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen und auch finanzieren können.

+Tipp: Informieren Sie sich in einer Pflegeberatungsstelle vorab über die Möglichkeiten der Finanzierung einer Kurzzeitpflege!

 

Info:

Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze sind Plätze innerhalb einer Pflegeeinrichtung, die wahlweise für Kurzzeitpflege oder vollstationärer Pflege zur Verfügung stehen. Hier ist zu beachten, dass sich mit steigender Auslastung der vollstationären Pflege die Kurzzeitpflegeplätze verringern. Daneben gibt es noch sogenannte separate Kurzzeitpflegeplätze und solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Erstere sind nicht einheitlich geregelt, meist sind es jedoch innerhalb einer Pflegeeinrichtung gesonderte Räumlichkeiten ausschließlich für Bewohner:innen der Kurzzeitpflege. Letztere sind Einrichtungen eigens für Kurzzeitpflege. Hier sind die zu vergebenden Plätze fix.


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