Bild Rentner in Bewegungsgruppe
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Tageweise betreut: Die Tages- und Nachtpflege

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Tagespflege kann Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen einen strukturierten Tagesablauf bieten.
  • Die Pflegeversicherung beteiligt sich ab Pflegegrad 2 an den Kosten
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag verwenden

 

Was ist eine Tages- und Nachtpflege?

Die Tages- und die Nachtpflege sind Leistungen der Pflegeversicherung und gehören zu den sogenannten teilstationären Pflegeleistungen. Das heißt: Die pflegebedürftige Person wohnt weiterhin zuhause, wird aber an einem oder mehreren Tagen pro Woche abgeholt und für einige Stunden in einer Einrichtung betreut.

Familien stellt es oft vor große Probleme, wenn ein Familienmitglied viel Unterstützung braucht oder – wie bei einer Demenz – rund um die Uhr beaufsichtigt werden muss. Das gilt besonders für Pflegende, die berufstätig sind. Die Tages- und die Nachtpflege können eine wertvolle Entlastung sein.

Bei der Tagespflege sind die Pflegebedürftigen in eine Gruppe integriert. Auf dem Programm stehen verschiedene Aktivitäten wie Spiele, gemeinsames Kochen und Essen, Vorlesen, Basteln, Gedächtnistraining, Gymnastik und mehr. Oft kommen auch Physio- und Ergotherapeut:innen in die Einrichtungen und arbeiten mit den Besucher:innen. Professionelle Pflegekräfte übernehmen die pflegerische Versorgung.

Die Tagespflege kann an einem oder mehreren Tagen in Anspruch genommen werden. An den Wochenenden sind die Einrichtungen in der Regel geschlossen. Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten Schnuppertage zum Kennenlernen an.

Bei der Nachtpflege übernachten Pflegebedürftige in der Einrichtung und werden dort von beruflich Pflegenden betreut und medizinisch versorgt. Gerade für Menschen mit starker nächtlicher Unruhe oder einem hohen Betreuungsaufwand sind Nachtpflegeeinrichtungen eine gute Lösung. Leider gibt es bislang nur sehr wenige Angebote.

 

Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?

Beim Besuch einer Tagespflege fallen Kosten für die Pflege, für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen in Gebäude und Ausstattung, die Ausbildungsumlage und auch Fahrtkosten an, wenn man den Fahrdienst der Einrichtung nutzt. Die Einrichtungen bemessen ihre Kosten nach Tagessätzen. Diese unterscheiden sich je nach Pflegegrad, aber auch nach Anbieter und Region. Ein Tag in der Tagespflege kostet etwa 50 bis 90 Euro.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich ab Pflegegrad 2 an den Pflegekosten. Pflegebedürftigen stehen pro Monat folgende Leistungen zu:

  Betrag für die Tagespflege
Pflegegrad 2    689 €
Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 5 1.995 €

 

Wird der Betrag nicht komplett ausgeschöpft, übernimmt die Pflegekasse auch die Kosten für den Fahrdienst.

Beispiel
Frau Müller hat Pflegegrad 4 und besucht an vier Tagen pro Woche die Tagespflege. Ihr stehen 1.612 Euro zu. Die Pflege kostet 1.300 Euro. Von den restlichen 312 Euro kann sie den Fahrtdienst bezahlen.

 

+Tipp: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einsetzen. Sollte die Tagespflege nicht direkt mit der Pflegekasse abrechnen, müssen Sie diesen Betrag vorstrecken und die Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen.

 

 

Fallen Eigenanteile für die Tagespflege an?

Die Kosten für die Mahlzeiten, die Unterkunft, Investitionen und die Ausbildungsumlage müssen Pflegebedürftige selbst zahlen. Übersteigen die Pflegekosten die Leistungen der Pflegekasse, werden sie ebenfalls in Rechnung gestellt.

 

Lässt sich die Tagespflege mit anderen Leistungen kombinieren?

Die Pflegeversicherung zahlt die Tagespflege zusätzlich zu anderen Leistungen. Der Anspruch auf Pflegegeld, den Entlastungsbetrag und die Pflegesachleistungen besteht weiterhin ungekürzt. Diese Leistungen können dafür verwendet werden, hohe Pflegekosten zu decken.

Beispiel
Frau Müller hat Pflegegrad 4. Morgens und abends kommt ein ambulanter Pflegedienst und hilft bei der Körperpflege und beim An- und Auskleiden. An vier Tagen pro Woche besucht Frau Müller eine Tagespflege. Sie erhält von der Pflegekasse Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro für den Pflegedienst und noch einmal 1.612 Euro für die Tagespflege.

 

+Tipp: Reichen die Gelder der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, zahlt das Sozialamt „Hilfe zur Pflege“.

 

Bei Fragen zur Tages- und Nachtpflege können Sie sich an eine Pflegeberatungsstelle am Ort oder Ihre Pflegekasse wenden.

 

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