Was ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst?
Wenn Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen, schickt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst.
Die Gutachter:innen prüfen, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Sie empfehlen anschließend einen Pflegegrad von 1 bis 5. Die Pflegekasse trifft die endgültige Entscheidung.
Bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Prüfung.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Sie erhalten einen Termin per Post. Meist besucht Sie eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Hause.
Dabei werden:
- Fragen zu Ihrem Alltag gestellt
- Beweglichkeit und Orientierung geprüft
- Angehörige einbezogen
- vorhandene Hilfsmittel angeschaut
- und ggf. Empfehlungen für Hilfsmittel geben
Wichtig: Zeigen Sie Ihren Alltag so, wie er wirklich ist. Spielen Sie Probleme nicht herunter.
Auf Basis all dieser Angaben und Eindrücke bestimmen die Gutachter:innen den Pflegegrad.
Welche Bereiche prüft der Medizinische Dienst?
Die Begutachtung bewertet sechs Lebensbereiche:
- Mobilität – z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Gespräche verstehen
- Verhalten und psychische Lage – Ängste, Unruhe, nächtliche Probleme
- Selbstversorgung – Waschen, Anziehen, Essen
- Umgang mit Krankheit und Therapie – Medikamente, Arztbesuche
- Alltagsgestaltung und soziale Kontakte
Für jeden Bereich gibt es Punkte. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad.
Wie kann ich den Besuch des Medizinischen Dienstes vorbereiten?
Der Medizinische Dienst kündigt seinen Besuch immer schriftlich an. Für Pflegebedürftige ist es häufig eine extrem belastende Situation, wenn eine fremde Person vorbeikommt und ihre Fähigkeiten überprüft. Es hilft ihnen, wenn Angehörige dabei sind. Falls Sie am vorgeschlagenen Tag verhindert sind, können Sie den Termin verschieben.
Nutzen Sie die Zeit bis zur Begutachtung zur Vorbereitung:
Schreiben Sie einige Tage lang auf:
- Wobei brauchen Sie Hilfe?
- Wie oft täglich?
- Gibt es Unterstützung in der Nacht?
- Müssen Sie an Termine oder Aufgaben erinnert werden?
- Müssen Sie in bestimmten Situationen beruhigt werden?
Auch Einschränkungen durch Demenz oder psychische Erkrankungen sind wichtig.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Arztbriefe, Krankenhaus- und Reha-Berichte. Fehlen in den Berichten Diagnosen, sollten Sie den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin um eine Ergänzung bitten.
- Übersicht der behandelnden Ärzt:innen
- Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
- Röntgenbilder, MRT
- Allergiepass
- Diabetikerausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Verträge mit Pflegediensten, Pflegedokumentation und sonstige Dokumente, die Aufschluss über die Pflege geben.
Überlegen Sie, wer bei der Begutachtung dabei sein soll. Neben Angehörigen können das zum Beispiel auch Gebärden-Dolmetscher:innen sein. Wenden Sie sich dafür an die Pflegekasse.
Diese Checkliste hilft, die Begutachtung vorzubereiten:
Checkliste zur Vorbereitung des MD-Besuchs
Wie lange dauert es bis zur Begutachtung und bis zur Feststellung des Pflegegrades?
Zwischen Antrag und Begutachtung dürfen höchstens 20 Arbeitstage liegen. Kann der Medizinische Dienst in dieser Zeit keinen Gutachter schicken, ist die Pflegekasse verpflichtet, drei unabhängige Gutachter zur Auswahl zu stellen.
Spätestens 25 Arbeitstage nachdem der Antrag bei ihr eingegangen ist, muss die Pflegekasse über den Pflegegrad entscheiden.
Eine verkürzte Frist von einer Woche gilt, wenn
- sich die antragstellende Person im Krankenhaus, einer Reha-Einrichtung oder in einem Hospiz befindet oder
- ambulant palliativ versorgt wird und eine Begutachtung zur Sicherstellung der Weiterversorgung erforderlich ist oder
- die Pflegeperson Pflege- oder Familienpflegezeit nehmen will.
Sollte der Begutachtungstermin von Seiten des Antragstellers abgesagt werden (z.B. aufgrund einer plötzlichen Erkrankung), wird die Frist unterbrochen. Mit Beendigung der Verzögerung läuft die Frist für die Begutachtung also weiter.
Welche Regeln gelten für die Begutachtung von Kindern?
Für Kinder gelten die gleichen Grundsätze wie für Erwachsene. Allerdings müssen die Gutachter:innen berücksichtigen, dass alle Kinder naturgemäß in einem gewissen Umfang auf Unterstützung und Pflege angewiesen sind. Sie orientieren sich bei der Einschätzung daher auch an den Fähigkeiten altersentsprechend entwickelter Kinder. Kinder bis zum Alter von 18 Monaten werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft als die Punktzahl ergibt, weil sie einen besonders hohen Pflegebedarf haben. Ausführliche Informationen gibt es hier.