
Pflegebedürftigkeit wird in 5 Pflegegrade eingeteilt. Einige Leistungen der Pflegeversicherung stehen bei allen Pflegegraden zu Verfügung, andere erst ab Pflegegrad 2. Hier bekommen Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Ansprüche im jeweiligen Pflegegrad.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Hinweis zu Leistungen zur Teilhabe
Kinder mit Behinderungen haben Anspruch auf umfassende Unterstützung und Teilhabe. Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten ihr eigenes Leben gestalten, selbst Entscheidungen treffen und mitbestimmen, wenn es um das eigene Umfeld geht.
Insbesondere die Sozialgesetzbücher 5 (SGB V), 11 (SGB XI) und 9 (SGB IX) spielen bei dem Thema Behinderung eine wichtige Rolle:
- SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
- SGB XI Soziale Pflegeversicherung
- SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Diese Gesetze stellen sicher, dass Ihr Kind die notwendige medizinische und pflegerische Versorgung erhält und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.
Das Online-Portal des Pflegewegweiser NRW widmet sich in erster Linie den Leistungen der Pflegeversicherung und ergänzend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungen nach dem Teilhabe-Gesetz werden hier nicht dargestellt.