Bild
Bild Ehepaar lässt sich beraten
Foto: AdobeStock_431495590 Rido

Pflegegrad prüfen und noch 2026 beantragen – warum sich das lohnen kann

  • Ein Antrag auf Pflegegrad kann sinnvoll sein, wenn Sie im Alltag regelmäßig Hilfe benötigen und die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.
  • 2027 sollen sich die Voraussetzungen voraussichtlich verschärfen. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf wären für Pflegegrad 1 künftig 15 statt 12,5 Punkte nötig.
  • Wer noch 2026 einen Antrag stellt, wird grundsätzlich nach den derzeit geltenden Regeln beurteilt.

Wenn Sie im Alltag regelmäßig Hilfe benötigen, sollten Sie prüfen, ob ein Pflegegrad für Sie infrage kommt. Warten Sie mit einem Antrag nicht zu lange: Ab 2027 sollen sich die Voraussetzungen für die Einstufung voraussichtlich ändern. Grundlage dafür ist der aktuelle Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG).

Für Sie kann es deshalb einen Unterschied machen, ob Ihr Antrag noch in 2026 oder erst im kommenden Jahr bei der Pflegekasse eingeht.

Wann sollten Sie einen Antrag stellen?

Ein Antrag auf einen Pflegegrad kann sinnvoll sein, wenn Sie im Alltag zunehmend auf Unterstützung angewiesen sind und diese Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Typische Anzeichen können sein:

  • Sie benötigen Hilfe bei der Körperpflege.
  • Sie brauchen Unterstützung beim An- und Ausziehen.
  • Ihnen fällt das Gehen, Treppensteigen oder andere Bewegungen schwer.
  • Sie haben Schwierigkeiten mit der Orientierung oder Kommunikation.
  • Sie benötigen regelmäßig Hilfe bei Medikamenten oder Therapien.
  • Sie können alltägliche Aufgaben nicht mehr ohne Unterstützung organisieren.

Auch wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Einschränkungen für einen Pflegegrad ausreichen, kann ein Antrag sinnvoll sein. Erst durch die Begutachtung wird festgestellt, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zusteht.

Was soll sich 2027 ändern?

Ob jemand einen Pflegegrad erhält, wird heute durch eine Begutachtung und ein Punktesystem festgestellt. Dabei wird geprüft, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Je größer die Einschränkungen, desto mehr Punkte werden vergeben.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen künftig mehr Punkte erforderlich sein, um einen Pflegegrad zu erreichen:

  • Für den Pflegegrad 1 sollen künftig 15 statt bisher 12,5 Punkte notwendig sein.
  • Für den Pflegegrad 2 sollen künftig 30 statt bisher 27 Punkte notwendig sein.
  • Für den Pflegegrad 3 sollen künftig 50 statt bisher 47,5 Punkte notwendig sein.

Das bedeutet: Bei gleicher gesundheitlicher Situation könnte es künftig schwieriger sein, einen Pflegegrad zu erhalten oder einen höheren Pflegegrad zu erreichen.

Was Sie können jetzt tun?

Wenn Sie merken, dass Ihnen der Alltag zunehmend schwerfällt und Sie häufiger Unterstützung benötigen, prüfen Sie jetzt, ob ein Pflegegrad für Sie infrage kommt. Stellen Sie den Antrag möglichst noch in 2026.

So gehen Sie vor:

  1. Vorab einschätzen
    Mit dem Pflegegrad-Rechner [externer Link] der Verbraucherzentrale können Sie prüfen, ob ein Antrag grundsätzlich sinnvoll sein könnte.
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen
    Ein kurzer Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Eine Begründung müssen Sie zunächst nicht einreichen. Wichtig ist, dass die Pflegekasse den Antrag erhält. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
  3. Unterstützungsbedarf dokumentieren
    Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch. Schreiben Sie auf, wobei Sie im Alltag Hilfe benötigen und wie viel Zeit diese Unterstützung beansprucht. Das hilft der Gutachterin oder dem Gutachter, Ihren Hilfebedarf besser einzuschätzen.
  4. Begutachtung vorbereiten
    Legen Sie wichtige Unterlagen wie Arztberichte, Medikamentenpläne und das Pflegetagebuch bereit. Nehmen Sie die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst möglichst nicht allein wahr. Bitten Sie eine vertraute Person, beim Hausbesuch dabei zu sein.

FAQ

Wenn Sie im Alltag regelmäßig Hilfe benötigen und die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen die Punktgrenzen für die Pflegegrade steigen. Dadurch könnte eine Einstufung schwieriger werden.

Ja. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben reicht zunächst aus. Lassen Sie sich den Eingang des Antrags bestätigen.

Nein. Eine Begründung oder umfangreiche Unterlagen sind zunächst nicht erforderlich. Für die spätere Begutachtung sollten Sie aber wichtige Unterlagen bereithalten.

Ein ein- bis zweiwöchiges Pflegetagebuch kann zeigen, wobei und wie häufig Sie im Alltag Unterstützung benötigen. Eine vertraute Person kann Sie zusätzlich bei der Begutachtung unterstützen.

Der Pflegewegweiser NRW bietet Informationen und Orientierung rund um Pflege, Pflegegrad und pflegende Angehörige.

PDF herunterladen