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Abbildung der Justizia
Foto: Tingey Injury Law Firm von Unsplash

Pflegereform 2026

  • Am 4. Juni 2026 wurde der erste Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) veröffentlicht.
  • Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, Änderungen sind möglich. Bis dahin gelten die heutigen Regelungen weiter.
  • Fragen und Antworten zum Entwurf finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): der aktuelle Stand

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Neuordnung der Pflegeversicherung. Das PNOG soll die finanzielle Situation der Pflegekassen langfristig stabilisieren. Mit dem Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 wurde die Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren geschaffen. 

Worum geht es?

Die Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck. Seit einigen Jahren übersteigen die Ausgaben für Pflegeleistungen die Einnahmen aus den Beiträgen deutlich. Mit dem PNOG will die Bundesregierung das System langfristig stabil und bezahlbar halten. Zugleich sollen die Leistungsansprüche vereinfacht und gebündelt werden, Prävention stärker berücksichtigt und Betroffene besser begleitet werden. Die Reform betrifft damit alle Menschen, die heute oder künftig auf Pflege angewiesen sind, und ihre Angehörigen. 

Was bedeutet das für Sie?

Noch ändert sich nichts. Das Gesetz ist nicht beschlossen. Bis zur offiziellen Verkündung gelten weiterhin die heutigen Regelungen. Welche Änderungen am Ende tatsächlich kommen, ist offen. Es ist deshalb zu früh, einzelne Punkte als gesichert anzusehen. Geplant ist, erste Änderungen zum 1. Januar 2027 umzusetzen (Stand 25.06.2026).

Wie geht es weiter?

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes sind noch mehrere Schritte nötig:

  • Verabschiedung eines Kabinettsentwurfs - steht derzeit noch aus
  • erste Beratung im Bundesrat
  • Beratung und Abstimmung im Bundestag, mit mehreren Lesungen und Beratungen in den Ausschüssen
  • abschließende Zustimmung des Bundesrats
  • Verkündung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten

In jedem dieser Schritte sind Änderungen möglich, und der Zeitplan kann sich verschieben.

Wenn Sie unsicher sind, was die Pläne für Ihre persönliche Situation bedeuten könnten, sind Sie damit nicht allein. Wir vom Pflegewegweiser NRW verfolgen das Verfahren und halten Sie auf dem Laufenden.

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