Pflegen Sie zu Hause und beziehen Pflegegeld? Dann müssen Sie je nach Pflegegrad regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Das zweite Halbjahr 2026 läuft noch bis zum 31. Dezember. Wer den Termin früh vereinbart, hat mehr Auswahl und weniger Druck.
Was passiert bei diesem Termin?
Eine Pflegefachperson kommt zu Ihnen nach Hause und schaut sich mit Ihnen gemeinsam an, wie die Pflege im Alltag läuft. Sie fragt, was gut funktioniert und wo es Schwierigkeiten gibt. Sie kann Ihnen zum Beispiel Hilfsmittel, Entlastungsangebote oder Pflegekurse empfehlen.
Der Besuch ist für Sie kostenlos. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten.
Wichtig zu wissen: Das ist kein Kontrollbesuch. Es geht darum, die Pflege zu Hause zu sichern und Sie als pflegende Person zu unterstützen. Sie dürfen offen sagen, wenn Sie an Ihre Grenzen kommen.
Für wen ist der Besuch verpflichtend?
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und Pflegegrad 2 oder 3 haben, müssen Sie einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch abrufen.
Bei Pflegegrad 4 und 5 ist ebenfalls ein Beratungsbesuch im Halbjahr verpflichtend. Sie können zusätzlich freiwillig einen weiteren Beratungsbesuch im jeweils anderen Quartal in Anspruch nehmen.
An den halbjährlichen Beratungseinsatz müssen selbst denken und frühzeitig einen Termin vereinbaren. Rufen Sie den verpflichtenden Termin nicht ab, kann die Pflegekasse das Pflegegeld zunächst kürzen. Bei wiederholter Versäumnis kann das Pflegegeld auch vollständig entzogen werden.
Für wen ist er freiwillig?
- Pflegegrad 1: Sie können einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Eine Pflicht besteht nicht.
- Pflegesachleistungen: Wenn Sie Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, können Sie ebenfalls einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
- Kombinationsleistung: Wenn Sie Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen kombinieren, können Sie den Beratungsbesuch ebenfalls freiwillig in Anspruch nehmen. Eine Pflicht besteht nicht.
Auch wenn der Besuch freiwillig ist, kann er sich lohnen. Viele Menschen erfahren dabei von Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten, die sie bisher noch nicht kannten.
Wer darf die Beratung durchführen?
Der Beratungsbesuch kann durchgeführt werden von:
- zugelassenen ambulanten Pflegediensten
- anerkannten Beratungsstellen mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz
- von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachpersonen
- Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern der Pflegekassen
- Beratungspersonen der Kommunen mit der erforderlichen pflegefachlichen Kompetenz
Reine Betreuungsdienste dürfen den Beratungsbesuch nicht durchführen.
So finden Sie einen Anbieter
Die Initiative für die Vereinbarung eines Beratungstermin liegt bei der pflegebedürftigen Person bzw. der bevollmächtigten Person, nicht bei der Pflegekasse.
Diese Wege helfen:
- Bei Ihrer Pflegekasse anrufen. Sie kann Ihnen Anbieter in Ihrer Nähe nennen.
- Ambulante Pflegedienste in Ihrer Umgebung fragen. Viele führen Beratungsbesuche auch dann durch, wenn sie Sie sonst nicht pflegen.
- Den Pflegestützpunkt oder die Pflegeberatung in Ihrer Stadt ansprechen.
- Der Pflegelotse bietet Ihnen eine Suchfunktion, um Anbieter für diese Beratung [externer Link] in Ihrer Nähe zu finden.
Wenn Ihr erster Anruf ins Leere läuft: Fragen Sie zwei oder drei weitere Dienste. In manchen Regionen sind die Terminkalender voll. Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Pflegekasse und halten Sie fest, wann Sie versucht haben, einen Termin zu bekommen.
Bewahren Sie den Nachweis über den Beratungsbesuch auf. Der Pflegedienst, die Beratungsstelle oder die Beratungsperson bestätigt die Durchführung und übermittelt den Nachweis an die Pflegekasse.