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Frau mit Hörgerät
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Gibt es Angebote für Menschen mit Hörschädigung?

  • Menschen mit Hörbehinderung haben gesetzlichen Anspruch auf Dolmetscher:innen bei Sozialleistungen – die Kosten übernimmt der jeweilige Träger.
  • Spezialisierte Beratungsstellen beraten in Gebärdensprache oder anderen barrierefreien Kommunikationsformen.
  • In NRW gibt es vollstationäre Pflegeeinrichtungen speziell für taube Menschen.

Eine Hörbehinderung ist eine angeborene oder erworbene Einschränkung des Hörvermögens, die von einer leichten Schwerhörigkeit bis zu Taubheit reichen kann. 

Je nach Hörbehinderung gibt es unterschiedliche Wege der Kommunikation: Schwerhörige Menschen kommunizieren z. B. je nach Hörstatus über Lautsprache, lautsprachbegleitende Gebärden oder die Deutsche Gebärdensprache. Taube Menschen verwenden die Deutsche Gebärdensprache.

Hörbehinderung umfasst Schwerhörigkeit in allen Graden, Altersschwerhörigkeit, Ertaubung, Taubblindheit, Hör-Seh-Behinderung, Taubheit und Cochlea Implantat-Träger:innen.

In Nordrhein-Westfalen leben ca. 12.000 gehörlose Menschen, 3,17 Mio. schwerhörige und ertaubte Menschen sowie 1.900 taubblinde Menschen (Quelle: REHADAT Statistik).

Welche Unterstützungsangebote gibt es?

Menschen mit Hörbehinderung können verschiedene bestehende Angebote wie z.B. eine Pflegeberatung nutzen, und hierzu eine entsprechende Dolmetschassistenz hinzuziehen. Denn bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen (z.B. einer Pflegeberatung oder einer medizinischen Behandlung) werden die Kosten für Dolmetscher:innen von den jeweiligen Sozialleistungsträgern übernommen.

 

Zudem gibt es spezialisierte Beratungsstellen, bei denen Menschen mit Hörbehinderung in der jeweils benötigten Sprache beraten werden:

 

Dolmetscher:innen für verschiedene Kommunikationsformen können hier angefragt werden:

 

Barrierefreie Informationen, Schulungen und Vermittlung rund um die Themen Alter, Pflege und Demenz:

Welche Materialien gibt es für Menschen mit Hörschädigung?

Auf der Internetseite des Kompetenzzentrum Hörschädigung im Alter (verlinken) gibt es hilfreiche Links und Materialien, wie zum Beispiel den Digitalen Gesundheitsordner des Deutschen Gehörlosenbunds (verlinken) sowie Informationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht [externer Link] in Deutscher Gebärdensprache 

Zum Schwerpunkt „Begleitung von Menschen mit Hörbehinderung am Lebensende“ gibt es eine Filmreihe mit Kurzvideos [externer Link] in Deutscher Gebärdensprache und Untertiteln auf dem YouTube-Kanal des Kompetenzzentrums: „Am Lebensende – Informationen in DGS und verständlicher Sprache“

Barrierefreie Informationen in Deutscher Gebärdensprache und mit Untertiteln rund um die Themen Alter, Pflege und Demenz [externer Link] gibt es auf dem YouTube-Kanal des Kompetenzzentrum Hörschädigung im Alter

Hilfreiche Materialien rund um die Themen Kommunikation und Gesundheit [externer Link] sind auf der Internetseite des Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung (KSL MSI) NRW zu finden.

Was bietet das Kompetenzzentrum Hörschädigung im Alter?

Das Kompetenzzentrum Hörschädigung im Alter ist Ansprechpartner zu den Themen Alter, Pflege und Demenz bei Menschen mit Hörbehinderung in ganz Nordrhein-Westfalen.

Menschen mit Hörbehinderung bezieht schwerhörige, taube, ertaubte, taubblinde, hörseh-behinderte Menschen und Cochlea-Implantat-Träger:innen mit ein. Es können sich außerdem Angehörige, freiwillig engagierte Menschen oder Interessierte an uns wenden.

Für Menschen mit Hörbehinderung:

  • Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und verständlicher Sprache

  • Information und Aufklärung zu den Themen Pflege, Demenz und Wohnen im Alter

  • Barrierefreie Pflegekurse für pflegende Angehörige mit und ohne Hörbehinderung

  • Barrierefreie Informations-Veranstaltungen online und in Präsenz vor Ort

  • Förderung und Entwicklung von barrierefreien Angeboten für Menschen mit Hörbehinderung und Pflegebedarf und/oder Demenz und für ihre Angehörigen

 

Für Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen:

  • Förderung einer kultursensiblen Versorgung für Menschen mit Hörbehinderung im Alter

  • Sensibilisierungs-Schulungen zum Themenkomplex Hörbehinderung und Kommunikation mit Mini-Gebärdensprachkurs vor Ort

  • Beratung und Unterstützung beim Aufbau barrierefreier Angebote für Menschen mit Hörbehinderung

  • Vernetzungsarbeit und Lotsenfunktion

 

Weitere Informationen unter

 

Kontakt

Kompetenzzentrum Hörschädigung im Alter

der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz in NRW

Nadja Alibane (schwerhörig / CI), Andrea Huckemeier (taub), Anke Dieberg (hörend)

Schäpenkamp 2

45276 Essen

 

Nadja Alibane (Projektleitung)

Hörende Anrufer erreichen mich über Tess Relay-Dienste:
Telefon: 04331 / 77 003 11
Mobil: 0176 / 56 90 28 79 (nur SMS oder Whatsapp)

Mail. alibane@martineum-essen.de

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Dolmetscher:innen?

Menschen mit Hörbehinderung haben bei Gesprächen rund um Sozialleistungen gemäß § 17 i. V. m. § 21a SGB I einen gesetzlichen Anspruch auf Dolmetscher:innen.

Die Kosten werden von den jeweiligen Sozialleistungsträgern übernommen.

Viele Betroffene kennen diesen Anspruch bereits, benötigen jedoch gelegentlich Unterstützung bei der Organisation der Kommunikationsassistenz. Hierbei können Beratungsstellen für Menschen mit Hörbehinderung [externer Link] oder der DSB [externer Link], sowie die Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit [externer Link] helfen.

Für eine Terminabsprache mit einer beratenden Stelle (z.B. Pflegeberatung) ist es sinnvoll, dass die Berater:in selbst einen Termin mit der dolmetschenden Person abstimmt. Die Person mit Hörbehinderung kann hierzu den Kontakt der/des gewünschten Dolmetscher:in weitergeben.

Gibt es Vollstationäre Pflegeeinrichtungen für taube Menschen in NRW?

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