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Bild Pflegerin mit Frau am Rolator
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Pflegeheime immer teurer: Diese Rechte haben Betroffene

  • Entgelterhöhungen im Pflegeheim sind nur mit korrekter Frist, Begründung und Zustimmung wirksam. Fehlerhafte Schreiben können zurückgewiesen werden.
  • Pflegeheime dürfen Preise nur mit Zustimmung erhöhen – Betroffene können diese verweigern, wenn Form oder Inhalt nicht stimmen.
  • Wohngeld, Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege können finanzielle Entlastung bringen, müssen aber rechtzeitig beantragt werden.

Seit Jahren steigen die Kosten im Pflegeheim ungebremst. Nach einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) betragen sie in NRW während des ersten Jahres im Pflegeheim durchschnittlich 3.582 Euro. Dies bedeutet eine Steigerung von 270 Euro gegenüber dem Vorjahr. Solch hohen Kosten können viele Menschen oftmals nicht mehr von ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlen. Zudem ist zu erwarten, dass die Kosten zukünftig weiter steigen. Daher sollten Bewohner:innen ihre gesetzlich festgeschriebenen Rechte nutzen und bei Kostensteigerungen die Entgelterhöhungsschreiben prüfen. 

Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW erklärt, was Bewohner:innen und Angehörige beachten sollten und wie sie staatliche Hilfen bekommen können.

Ist die Frist eingehalten worden?

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) schreibt vor, dass die Entgelterhöhung schriftlich bei den Bewohner:innen oder ihrer bevollmächtigten Person eingehen muss. Es muss also ein Schreiben auf Papier mit Unterschrift vorliegen, und zwar rechtzeitig: Bis zum Beginn des erhöhten Entgelts müssen noch vier Wochen Zeit sein. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Entgelterhöhung erst später wirksam werden.

Ist die Kostenerhöhung nachvollziehbar begründet?

Das Gesetz schreibt ebenfalls vor, was in der Entgelterhöhung aufgeführt sein muss. Zum einen eine Begründung und eine Auflistung der Positionen, für die eine Kostensteigerung angekündigt wurde. Außerdem müssen die bisherigen Kosten den neuen gegenübergestellt werden, damit erkennbar ist, wie stark jede einzelne Position gestiegen ist. Zusätzlich müssen die Bewohner:innen erkennen können, wie hoch ihre individuellen Kosten gestiegen sind, etwa für die Verpflegung pro Person. Nur so ist das Erhöhungsschreiben nachvollziehbar.

Müssen Sie der Entgelterhöhung zustimmen oder dürfen Sie dies verweigern?

Wenn bei der Prüfung des Schreibens Fehler bemerkt werden, sollte die Zustimmung verweigert werden. Dies ist wichtig, denn laut Gesetz dürfen die Heimbetreiber die Entgelte nur mit Zustimmung erhöhen. Betroffene können die Zustimmung verweigern, wenn die Frist oder die Form nicht eingehalten wurde oder die Begründung nicht ordnungsgemäß ist. Schickt das Pflegeheim ein korrigiertes Entgelterhöhungsschreiben, gilt wieder die Vier-Wochen-Frist, sodass sich der Beginn der Entgelterhöhung verschiebt. 

Welche staatlichen Hilfen können Pflegeheimbewohner beantragen?

Menschen in NRW, die die Kosten im Pflegeheim nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, können drei unterschiedliche Leistungen beim Sozialamt beantragen: 

  1. Wohngeld: Beim Wohngeld werden die „Mietkosten“ übernommen. Wie hoch diese staatliche Hilfe ist, richtet sich nach den Mietkosten in der Region.
  2. Pflegewohngeld: Durch das Pflegewohngeld werden die Investitionskosten übernommen, zum Beispiel für Sanierungen und Reparaturen.
  3. Hilfe zur Pflege: Reichen Einkommen und Vermögen für die übrigen, selbst zu zahlenden Kosten nicht aus, kann Hilfe zur Pflege beantragt werden, die den gesamten Eigenanteil übernimmt.

Für alle drei Hilfen gilt: Sie müssen frühzeitig beantragt werden. Denn sie werden erst nach Antragstellung gezahlt. Es muss ein entsprechender Bedarf vorliegen. In der Regel helfen die Pflegeheime bei der Antragstellung.

Ist eine Bürgschaft für Pflegeheimkosten zulässig?

Bis staatliche Hilfen genehmigt sind, kann eine längere Zeit vergehen. Pflegeheime müssen in dieser Zeit auf die Zahlungen verzichten. Wie Beschwerden bei der Verbraucherzentrale NRW zeigen, verlangen Pflegeheime daher häufig eine Bürgschaft von Angehörigen, Bevollmächtigten oder Betreuern, die dann bei Forderungen zur Zahlung verpflichtet wären. Gerichte haben zwar klargestellt, dass solche Bürgschaften nicht in jedem Fall erlaubt sind. Aber: Wenn die Bürgschaft unterschrieben ist, kann das Heim daraus in der Regel das Geld verlangen.

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