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Hände drücken einen Hausnotrufknopf
Foto: magnific.com

Hausnotruf - Preise seit April '26 gestiegen

  • Preiserhöhung seit 1. April 2026: Der Basistarif steigt von 25,50 Euro auf 27 Euro netto monatlich.
  • Ob Ihre Pflegekasse den vollen Betrag übernimmt, hängt vom Vertrag des jeweiligen Anbieters mit Ihrer Pflegekasse ab – fragen Sie vorher nach.
  • Kostenübernahme nur bei Pflegegrad und wenn Sie allein leben und jederzeit eine Notsituation eintreten kann.
  • Antrag bei der Pflegekasse stellen – die Kasse zahlt direkt an den Anbieter.

Was hat sich seit April 2026 beim Hausnotruf geändert?

Seit dem 1. April 2026 hat sich der Preis für Hausnotrufsysteme erhöht. Der monatliche Basistarif liegt jetzt bei 27 Euro netto. Zuvor waren es 25,50 Euro.

Wie viel Ihre Pflegekasse davon übernimmt, ist nicht einheitlich geregelt. Es kommt darauf an, welchen Vertrag der jeweilige Anbieter mit Ihrer Pflegekasse abgeschlossen hat. Manche Verträge umfassen bereits den neuen Betrag von 27 Euro – andere noch nicht. Informieren Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss, welche Kosten Ihre Pflegekasse bei dem ausgewählten Anbieter konkret übernimmt.

Die Pflegekasse zahlt direkt an den Anbieter. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.

Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er?

Ein Hausnotrufsystem verbindet Sie im Notfall mit einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale. Sie tragen einen kleinen Funksender – als Knopf an einer Kette oder als Armband. Wenn Sie auf den Knopf drücken, meldet sich sofort jemand aus der Zentrale über eine Freisprechanlage.

In der Zentrale sind Ihre wichtigsten Daten gespeichert, zum Beispiel:

  • Ihre Adresse und wie man in die Wohnung kommt
  • Ihr Gesundheitszustand und Ihre Medikamente
  • Kontaktdaten von Angehörigen
  • vereinbarte Hilfepläne

Je nach Situation ruft die Zentrale dann Ihre Angehörigen, den Rettungsdienst oder den Notarzt.

Wer übernimmt die Kosten für den Hausnotruf?

Es gibt Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen:

Pflegekasse: Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie einen Hausnotruf als sogenanntes technisches Pflegehilfsmittel beantragen. Wie viel die Pflegekasse übernimmt, richtet sich nach dem Vertrag zwischen Ihrem gewählten Anbieter und der Pflegekasse. Fragen Sie deshalb beim Anbieter nach, ob und in welcher Höhe ein Kassenvertrag besteht.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse:

  • Sie leben allein oder sind tagsüber über weite Teile des Tages allein.
  • Aufgrund Ihrer Erkrankung oder Ihres Pflegezustands kann jederzeit eine Notsituation eintreten – zum Beispiel durch Gleichgewichtsstörungen, Herzprobleme oder Sturzneigung.
  • Nur mit dem Hausnotruf können Sie im Notfall Hilfe rufen.

Oder: Sie leben mit einer Person zusammen, die im Notfall selbst keinen Hilferuf absetzen kann.

Der Anbieter des Hausnotrufs muss außerdem einen Vertrag mit der Pflegeversicherung haben. Fragen Sie beim Anbieter nach, ob das der Fall ist.

Sozialamt: Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt die Kosten übernehmen.

Krankenkasse: Die Krankenkasse beteiligt sich grundsätzlich nicht an den Kosten.

Wie beantragen Sie einen Hausnotruf über die Pflegekasse?

  • Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse und stellen Sie einen Antrag auf ein technisches Pflegehilfsmittel.
  • Die Pflegekasse prüft den Antrag – mit Unterstützung des Medizinischen Dienstes (MD).
  • Nach der Bewilligung wählen Sie einen Anbieter. Achten Sie darauf, dass dieser einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse hat, und fragen Sie nach, welche Kosten konkret übernommen werden.
  • Die Pflegekasse zahlt direkt an den Anbieter – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Weitere Informationen zum Hausnotruf – unter anderem zu Qualitätskriterien der Anbieter, technischen Details und möglichen Zusatzleistungen – finden Sie im ausführlichen Ratgeber [externer Link] der Verbraucherzentrale NRW.

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