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Bild Ehepaar lässt sich beraten
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Beratung zur Pflege (leichte Sprache)

  • Alle pflege-bedürftigen Menschen haben ein Recht auf kostenlose Beratung.
  • Es gibt viele Beratungs-Stellen.
  • In der Beratung geht es um Ihre Situation.

Wer kann sich beraten lassen?

Alle pflege-bedürftigen Menschen haben ein Recht auf kostenlose Beratung.

Lassen Sie sich bald beraten.

Darum geht es bei der Beratung:

  • Hilfe von der Pflege-Kasse
     
  • Organisation der Pflege
     

 

Wenn die Pflege-Kasse einen Antrag auf Pflege-Leistungen bekommen hat:

Dann muss sie bald einen Beratungs-Termin anbieten.

Innerhalb von 2 Wochen.

Die Pflege-Kasse muss auch eine Kontakt-Person nennen.

Oder eine Beratungs-Stelle.

Dann bekommt die pflege-bedürftige Person einen Gutschein für eine Beratung.

 

Auch wenn eine Person schon länger Leistungen von der Pflege-Kasse bekommt:

Dann kann sie sich beraten lassen.

Zum Beispiel wenn die Person mehr Hilfe braucht.

 

Auch Familien-Mitglieder haben ein Recht auf kostenlose Beratung.

Aber die pflege-bedürftige Person muss zustimmen.

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gesetzliche betreuerin

Wie finde ich eine Beratungs-Stelle?

Es gibt viele Beratungs-Stellen.

Zum Beispiel:

  • bei den Pflege-Kassen
     
  • bei den Pflege-Stütz-Punkten
     
  • bei den Wohlfahrts-Verbänden
     
  • bei den Kommunen
     

Alle beraten zu Themen rund um die Pflege.

Sind Sie privat versichert?

Dann wenden Sie sich an die Compass Private Pflege-Beratung.

 

In Nord-Rhein-Westfalen gibt es mehr als 400 Beratungs-Stellen.

Rufen Sie uns an unter:

0800 404 00 44

Wir helfen Ihnen, die richtige Beratungs-Stelle zu finden.

 

Oder suchen Sie in unserer Daten-Bank nach einer Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe.

Klicken Sie auf den folgenden Link:

Beratungs-Stellen

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Telefon

Tipp:

Wenn Sie möchten:

Dann können Sie sich auch zu Hause beraten lassen.

Oder telefonisch.

Fragen Sie einfach bei der Beratungs-Stelle nach.

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Wohnung

Warum soll ich mich beraten lassen?

Sie können von der Pflege-Kasse verschiedene Leistungen bekommen.

Leistung bedeutet hier zum Beispiel:

  • Geld für die Pflege.
     

       Das Geld ist für einen Pflege-Dienst.
 

       Oder für ein pflegendes Familien-Mitglied.
 

 

 

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ambulanter Pflegedienst

 

  • Geld für Hilfs-Mittel
     

       Zum Beispiel für einen Roll-Stuhl.

       Oder für ein Pflege-Bett.

 

 

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Pflegebett

 

  • Geld zur freien Verfügung
     

       Sie können selbst entscheiden, wofür Sie das
 

       Geld ausgeben.
 

 

Sie können auch mehrere Leistungen bekommen.

Zum Beispiel Geld für den Pflege-Dienst.

Und Geld für ein Pflege-Bett.

 

 

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Geldscheine

Wer zahlt für die Pflege?

  • die Pflege-Kasse 
     
  • die Kranken-Kasse
     
  • die Unfall-Versicherung
     
  • das Sozial-Amt
     

 

Familien wissen oft nicht:

Wer zahlt für was?

Deshalb gibt es die Pflege-Beratung.

 

Dort erfahren Sie:
 

  • welche Leistungen Sie bekommen können
     
  • wie Sie einen Antrag stellen
     
  • welche Wohn-Formen es im Alter gibt
     
  • ob Sie die Wohnung barrierefrei umbauen können
     
  • welche Pflege-Hilfs-Mittel es gibt
     
  • Infos zur Vorsorge-Vollmacht
     
  • Infos zur Betreuungs-Verfügung
     

 

In der Beratung geht es nicht nur um allgemeine Fragen.

In der Beratung geht es um Ihre Situation.

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gesetzliche betreuerin

Tipp:

Lassen Sie sich möglichst bald beraten.

Auf jeden Fall bevor Sie den Antrag für die Leistungen ausfüllen.

So können Sie auch gemeinsam die Begutachtung zur

Pflege-Bedürftigkeit vorbereiten.

Wie läuft eine Pflege-Beratung ab?

An der Pflege-Beratung nehmen teil: 
 

  • die pflege-bedürftige Person
     
  • wenn die Person das möchte: auch andere Familien-Mitglieder
     
  • ein Berater
     

 

1.    Pflege-Situation
 

Zunächst möchten die Berater die Pflege-Situation verstehen.
 

  • Bei was braucht die Person Hilfe?
     
  • Wer kann der Person helfen?
     
  • Gibt es Probleme?
     

 

2.    Lösungen für Pflege-Probleme

Danach suchen die Berater nach Lösungen.

Dabei geht es um die folgenden Fragen:

Wie können alle den Alltag besser bewältigen?

Wer kann welche Aufgaben übernehmen?

 

3.    Angebote zur Entlastung

Die Berater suchen nach Angeboten zur Entlastung.

Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

 

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Assistenz
  • Pflege-Hilfs-Mittel
     
  • Pflege-Kurse
     
  • Tages-Pflege
     
  • Verhinderungs-Pflege
     
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag
     
  • Nachbarschafts-Hilfe

 

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Menschen sitzen an einem Tisch, einer steht vor ihnen und redet

Die Berater machen dann einen Versorgungs-Plan.

Dort stehen alle Informationen:

 

1.    Pflege-Situation

  • Wie geht es der pflege-bedürftigen Person?
     
  • Wie wohnt die pflege-bedürftige Person?
     
  • Wie geht es den pflegenden Familien-Mitgliedern?
     

 

2.    Lösungen für Pflege-Probleme

  • Welche Hilfe braucht die Familie?

     

 

3.    Angebote zur Entlastung

  • Empfehlungen für Hilfs-Angebote für die pflegenden Familien-Mitglieder
     
  • Empfehlungen für Reha-Angebote für die pflege-bedürftige Person
     

 

Wenn sich die Pflege-Situation ändert:

Dann wird der Versorgungs-Plan umgeschrieben.

 

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Liste

Was bedeutet Beratungs-Pflicht?

Viele pflege-bedürftige Menschen leben zu Hause.

Sie bekommen Pflege-Geld.

Meistens geben sie das Geld pflegendenden Familien-Mitgliedern.

 

 

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Jemand gibt einer anderen Person Geldscheine

Die pflege-bedürftigen Personen müssen sich regelmäßig beraten lassen.

Die Beratung macht ein Pflege-Berater.

Oder eine Fach-Kraft vom Pflege-Dienst.

So kann sich die Pflege-Kasse sicher sein:

Die pflege-bedürftige Person ist gut versorgt.

 

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gesetzliche betreuerin

Wie oft findet die Beratung statt?

Bei Pflege-Grad 2 und 3 findet die Beratung alle 6 Monate statt.

Bei Pflege-Grad 4 und 5 findet die Beratung alle 3 Monate statt.

Bei der Beratung können Sie auch Fragen stellen.

So bekommen Sie zum Beispiel Tipps zu Hilfs-Mitteln.

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Eine Person mit einer Sprechblase, darin ein Fragezeichen
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