![Bild eines negativen Schnelltests](/sites/default/files/styles/slider_main_16_9_480/public/Covid%20Test%20AdobeStock_329121451%20jarun011.jpg?itok=TBZN5o0I)
Keine kostenlosen Corona-Tests in NRW
Bis zum 28.02.2023 konnten Besucher:innen von Pflegeheimen und Kranknhäusern, sowie pflegende Angehörige kostenlose Corona-Tests in Anspruch nehmen. Grundlage war die Corona-Schutzverordnung für NRW. Diese lief am 28.02.2023 aus.
Seit dem 01.03.2023 haben Besucher:innen von Pflegeheimen und Krankenhäusern und pflegende Angehörige somit keinen Anspruch mehr auf die kostenlosen Testungen. Da es mit Auslaufen der Corona-Schutzverordnung für NRW keine Test-Pflicht mehr gibt. Die bundesweiten Testverordnung [externer Link] sieht ebenfalls keine Test-Pflicht vor.
Daher ist ein Corona-Test nur noch dann kostenfrei, wenn dieser auf Grund von Symptomen von einem Arzt verordnet wurde. In diesem Fall erfolgt de Abrechnung über die Krankenkasse.