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Frauen beim Abwasch
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Entlastungsbetrag 2025: Verfällt Ihr Geld Ende Juni?

  • 131 Euro pro Monat stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 als Entlastungsbetrag zu.
  • Nicht genutzte Beträge aus 2025 verfallen am 30. Juni 2026!
  • Fragen Sie jetzt bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel aus 2025 noch offen ist.
  • Den Betrag können Sie zum Beispiel für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen, Tages- oder Kurzzeitpflege nutzen.

Warum verfällt der Entlastungsbetrag Ende Juni?

Leider nutzen längst nicht alle Pflegehaushalte den Entlastungsbetrag. Dabei handelt es sich um einen festen monatlichen Betrag aus der Pflegeversicherung, der für die praktische Unterstützung im Alltag gedacht ist.

Der Betrag liegt bei 131 Euro pro Monat. Alle Menschen mit Pflegegrad (1-5) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Nicht genutzte Leistungen sammeln sich an und können mit ins Folgejahr genommen werden. Sie können dann bis Ende Juni des Folgejahres aufgebraucht werden, danach verfallen sie.

Gerade in den letzten Wochen vor der Frist lässt sich oft noch ein relevanter Betrag sinnvoll für konkrete Entlastung im Alltag nutzen.

 

Wie erfahren Sie, wie viel Guthaben Sie noch haben?

Pflegekassen sind auf Anfrage verpflichtet, Auskunft über das verbrauchte und noch verfügbare Budget zu erteilen. Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht und rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an.

 

Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?

Abgerechnet werden kann der Entlastungsbetrag ausschließlich über anerkannte Leistungen, zum Beispiel:

  • Hilfe im Haushalt
  • Betreuung und Begleitung im Alltag
  • Entlastung von Angehörigen
  • Nachbarschaftshilfe (wenn anerkannt)

Beispiel 1: Seniorin mit Pflegegrad 2

Frau M., 82 Jahre, lebt zuhause und hat Pflegegrad 2. Den Entlastungsbetrag kennt sie nicht und hat ihn bisher nicht genutzt.

Anspruch 2025: 1.572 Euro

Verfügbar bis 30.06.2026: 1.572 Euro

So kann der Betrag in kurzer Zeit, also im Juni 2026, genutzt werden:

Haushaltshilfe (anerkannter Dienst):

  • 1× pro Woche Reinigung der Wohnung (4 x 3 Stunden à 36 €/Std.)

Nachbarschaftshilfe:

  • 2× pro Woche kurze Ausflüge z. B. Café, Friedhof (4x4 Stunden à 12 €/Std)

Bis Ende Juni 2026 könnte Frau M. so bereits 624 Euro einsetzen.

 

Beispiel 2: Familie mit pflegebedürftigem Kind – Restbetrag gezielt nutzen

Ein 10-jähriges Kind mit Pflegegrad 3 wird zuhause versorgt. Die Familie hat 2025 bereits Teile des Entlastungsbetrags genutzt.

Jahresanspruch: 1.572 Euro

Bereits genutzt: 1.000 Euro

Rest: 572 Euro

So kann der Rest noch eingesetzt werden:

  • 1 × pro Woche Reinigung der Wohnung durch anerkannten Dienst (4x4 Stunden à 36 €/Std.)
    oder
  • Familienentlastender Dienst zur Entlastung der Eltern (4x3,5 Stunden à 40 €/Std.)

Wie funktioniert die Abrechnung?

Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattungsleistung. Das bedeutet:

  1. Sie beauftragen einen anerkannten Anbieter.
  2. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst.
  3. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein.
  4. Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten bis zur Höhe des Entlastungsbetrags.

Manche Anbieter rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab. Dann müssen Sie eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben. Damit erlauben Sie dem Anbieter, das Geld direkt bei der Pflegekasse abzurufen. Die Verbraucherzentrale NRW [externer Link] erklärt, worauf Sie dabei unbedingt achten müssen!

 

Wo finden Sie anerkannte Anbieter?

Damit die Pflegekasse die Kosten erstattet, muss der Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein. Nicht alle Dienstleister erfüllen diese Voraussetzung.

So finden Sie geeignete Anbieter in Ihrer Nähe:

Auch Ihre Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen anerkannte Anbieter in der Nähe zu nennen.

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