Bild: Familie geht eine Strasse entlang
Foto: Pio Mars

Beitrag zur Pflegeversicherung steigt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG)
  • Beitragsanstieg auf 4,0 % (kinderlos) bzw. 3,4 % (mit Kindern)
  • Zusätzlicher Beitragsabschlag für kinderreiche Familien

Beiträge zur Pflegeversicherung steigen

Zum 1. Juli 2023 steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) beschlossen. Um die ab 1. Januar 2024 neu angepassten Leistungen der Pflegeversicherung zu finanzieren, erfolgt bereits zur Jahresmitte 2023 die Anhebung der Beitragssätze für alle Versicherten – allerdings unterschiedlich gestaffelt.

! Wichtig:

Aktuell liegt der Pflegebeitrag bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent.

Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent.

Für Versicherte mit Kindern steigt er von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil steigt von nun 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent.

 

Neu: Beitragsabschlag kinderreiche Familien wird eingeführt

Für Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird zukünftig ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Für sie wird sich der Beitragssatz von 3,4 Prozent ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte vermindern. Die Entlastung gilt je für beide Elternteile. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt sein Abschlag. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.

Damit ergeben sich ab 1. Juli 2023 folgende Beitragssätze zur Pflegeversicherung:

  • Versicherte ohne Kinder: 4,0 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)
  • Versicherte mit 1 Kind: 3,40% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%)
  • Versicherte mit 2 Kindern: 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)
  • Versicherte mit 3 Kindern: 2,9% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%)
  • Versicherte mit 4 Kindern: 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%)
  • Versicherte mit 5 und mehr Kindern: 2,4% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%)

Die unterschiedliche Anpassung der Beitragssätze folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus Mai 2022, nach dem mehr danach unterschieden werden soll, ob man Kinder hat oder nicht.

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