Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht
Das Wichtigste in Kürze:
Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine Vertrauensperson, persönliche und rechtliche Angelegenheit für Sie zu regeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Ehegatten und Kinder sind nicht automatisch befugt, Sie zu vertreten.
In der Vorsorgevollmacht regeln Sie wichtige Angelegenheiten z.B. Finanzen, Gesundheitssorge, Eigentum, Behördenangelegenheiten, Wohne...